Der Mann dürfte im April den Lebensgefährten seiner Mutter erschossen und sich danach in einem Haus verschanzt haben. Die Geschworenen waren sich einig, dass er nicht zurechnungsfähig gewesen sei.
Mit einer rechtskräftigen Unterbringung für einen 42-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum hat am Dienstag in St. Pölten ein Prozess um eine Bluttat in Melk geendet. Der Mann soll im April dieses Jahres den um 20 Jahre älteren Partner seiner Mutter erschossen und sich dann in einem Haus verschanzt haben. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass der Betroffene im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hat.
Im Fall der Zurechnungsfähigkeit wäre der geständige 42-Jährige wegen Mordes, versuchten Mordes und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangt worden. Die entsprechenden Hauptfragen wurden von den Laienrichtern mehrheitlich bejaht. (APA)