WKStA-Auslieferungsantrag

Der Chat, der Sobotka nun zu Fall bringen soll

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP)
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP)APA / APA / Roland Schlager
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Hat Wolfgang Sobotka bei Thomas Schmid in einer Steuersache interveniert? Schmid sieht das so. Doch die Sache ist komplex. Der „Kurier“ legt nun jene Chat-Nachricht vor, die die WKStA zu weiteren Ermittlungen gegen Sobotka veranlasst hat.

Dass die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) einen Antrag auf Auslieferung des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) übermittelt hat, wurde während der ersten von drei Plenarsitzungen am Mittwoch bekannt. Ein Ansuchen wurde im Hohen Haus eingebracht, berichtete am Mittwoch das „Profil“ online. Das Büro von Sobotka bestätigte das gegenüber der „Presse“. Es geht um eine Steuercausa, in der der frühere Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, einen belastenden Schriftverkehr vorgelegt haben soll.

Der „Kurier“ berichtete nun am Donnerstag von einem Schreiben von Thomas Schmid, das im November 2022 an die WKStA übermittelt worden ist. Darin wird eine Chat-Nachricht aus dem Jahr 2017 vom damaligen Sektionschef im Finanzministerium, Eduard Müller, zitiert, die zeigen soll, dass man wegen der Erwin-Pröll-Stiftung im Austausch gewesen ist.

In diesem Schreiben findet sich laut „Kurier“ ein Chat zwischen Schmid und Müller, der nun den Auslieferungsantrag der WKStA zur Folge gehabt haben soll: „Lieber Thomas, der Steuerberater der E.P. Stiftung (Erwin-Pröll-Stiftung, Anm.) ist von sich aus (!) auf das Finanzamt zugegangen und wollte mit dem FA die Steuerfragen klären. Es wurde auch mit dem Steuerberater abgestimmt, dass die Klärung im Rahmen einer Betriebsprüfung erfolgt. Da die Rechtsfragen (betr. Zuwendungen und Zustiftung) nicht eindeutig sind, hat das FA den bundesweiten Fachbereich eingeschalten. Dort muss erst geprüft werden, das dauert ....LG Edi“.

Er nimmt den Chat als Beweis dafür, dass es eine Steuerprüfung gegeben hat und interveniert worden sei. Der Name Sobotka selbst kommt in dem Chat allerdings nicht vor.

Dennoch erklärte Schmid, dass ihm eine Intervention durch Sobotka erinnerlich sei. Wobei auch festgehalten wird, dass „sich der Beschuldigte in seiner Erinnerung jedoch dahingehend geirrt haben dürfte, dass gegenständlich aufgezeigter Sachverhalt nicht im Zeitraum des Ministerwechsels von Spindelegger zu Schelling, sondern in der Endphase von Schelling stattgefunden haben muss“. Das Verwechseln des Zeitraums war Schmid nach der Einvernahme durch die WKStA von der ÖVP als Indiz dafür vorgehalten worden, dass die Aussagen nicht stimmen würden.

In der Steuerfrage ging es konkret darum, ob die Rückzahlung der 300.000 Euro der Pröll-Stiftung an das Land als Zuwendung oder als Zustiftung anzusehen ist. Das ändert die Höhe der Steuer, die bezahlt werden muss. Im Schreiben von Schmid heißt es dazu: „Im August 2018 änderte der zuständige Beamte aber seine Meinung und bewertete auf Basis des Berichts des Landesrechnungshofes die 300.000 Euro plötzlich als Förderung, obwohl ein entsprechender Bericht im Ministerium schon seit fast einem Jahr auflag.“

Im Bericht des Landesrechunghofes hieß es: „Der Landesrechnungshof nahm die Rückforderung und die Rückzahlung der im Jahr 2010 überwiesenen Förderung in Höhe von 300.000,00 Euro samt Zinsen und den unwiderruflichen Verzicht der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ als getroffene Maßnahmen zur Kenntnis. Mit der Rückzahlung der Förderung samt Zinsen lag eine zweckmäßige Bereinigung vor.“ Der Landesrechnungshof kritisierte zwar, dass bei diesen 300.000 Euro nicht alle Entscheidungsgrundlagen, die laut den Richtlinien erforderlich wären, vorgelegen sind. Und dass künftig Förderungen und Zustiftungen besser voneinander abgegrenzt werden sollen. Im Ergebnis war es aber laut Recjhnungshof eine Förderung. Sie sei zurückgezahlt worden, weil das geförderte Projekt nicht umsetzbar war. 

Sobotka bestreitet alle Vorwürfe

Sobotka beteuert seine Unschuld und will „ausgeliefert“ werden, wie er am Mittwoch betonte. „Diese falschen Anschuldigungen wurden bereits vor mehr als einem Jahr öffentlich, weshalb wir eigentlich schon früher mit diesem Schritt gerechnet hätten“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme aus seinem Büro. Schon damals habe Sobotka betont, „dass die Vorwürfe falsch und auf das Schärfste zurückzuweisen sind“. Er werde dementsprechend alles unterstützen, was zu einer raschen Aufklärung führt und den Immunitätsausschuss des Nationalrates bitten, dem Auslieferungsbegehren so rasch wie möglich zu entsprechen, „damit die Behörden endlich den Sachverhalt aufklären können“, so Sobotkas Sprecher.

(red.)


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