Medienpolitik: Gehörloser klagt gegen ORF-Gebühr

Weil er nur "maximal 15 Prozent" des TV-Programms mitverfolgen kann, fühlt sich ein Gehörloser im Recht auf Gleichheit verletzt.

"Wenn wir barrierefrei schauen können, zahlen wir gerne voll." Mit diesem Argument zieht Matthäus Auer aus Eugendorf (Salzburg) gegen die ORF-Gebühr ins Feld. Die Stadt Salzburg hofft auf einen Präzedenzfall - und zahlt die Prozesskosten. Auer hat beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Finanzbehörde eingereicht, weil er sich in seinem verfassungsgesetzlich verankerten Recht auf Gleichheit verletzt fühlt. Seit dem Wegfall der automatischen TV- und Rundfunkgebühren-Befreiung müssen Gehörlose ab einer gewissen Einkommensgrenze (731 Euro im Monat für eine Person) die volle ORF-Gebühr entrichten. Das, obwohl ein Gehörloser "maximal 15 Prozent des TV-Programmes mitverfolgen kann", kritisiert Auer.

Der ihn vertretende Salzburger Rechtsanwalt Friedrich Harrer meinte gegenüber der Apa, der ORF biete gehörlosen Menschen im Ländervergleich kein adäquates Programm: "Unsere Gehörlosen sehen zwar ein Bild, wissen aber nicht, was gesprochen wird. Auch bei Kindersendungen könnte man sich mehr bemühen."

Der ORF hat im Zuge der jüngsten Gebührenerhöhung mehr Service für Gehörgeschädigte angekündigt. Nach Auskunft des Senders wurden 2003 knapp 3000 Sendungs-Stunden untertitelt - womit der monatliche Anteil an untertitelten Sendungen von 210 Stunden (2002) auf 245 Stunden (2003) erhöht wurde. Seit Juli wird auch die Hauptnachrichtensendung "Zeit im Bild 1" in Gebärdensprache übersetzt - allerdings ist dies nur für Zuschauer mit digitalem Satelliten-Empfang zu sehen.

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