Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider gegen einen Kommentar in der "Zeit im Bild" vom 7. Jänner 2002 als "unbegründet" abgewiesen. Haider hatte moniert, der ORF habe ihn in seinen Rechten unmittelbar verletzt. Der Kommentator habe ihn "als Verlierer" dargestellt (weil nach der so genannten Ortstafel-Entscheidung kein Amtsenthebungsverfahren gegen den von Haider angegriffenen Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Ludwig Adamovich eingeleitet worden war). Der VwGH befand nun, der Kommentar könne nicht als unsachlich angesehen werden.