Medien Werbung: "Bürokratischer Amoklauf"

Die Wirtschaftskammer hält das Tabakwerbeverbot ab 1. Jänner für "eklatant verfassungswidrig".

"Willkommen im Kuriositäten-Kabinett", begrüßte Thomas Gams, stellvertretender Obmann des Fachverbands für Werbung der Wirtschaftskammer, am Dienstag zur Pressekonferenz. Auch wurde gescherzt, ob wohl der Zigarren-Fan "Columbo" aus dem TV verschwinden oder den Medien die bildliche Berichterstattung über den Grand Prix in Malaysia (wo Tabak-Sponsoren-Banner ja erlaubt sind) verboten wird. Stein des Anstoßes: Der "bürokratische Amoklauf" (Gams), mit dem ein Werbe- und Sponsoringverbot für Tabak per 1. 1. 2005 eingeführt werden soll. Michael Nitsche (Saatchi & Saatchi) bezeichnet das als "Nacht- und Nebel-Aktion" und wundert sich "über die Vorstellungen, die hier im Raum stehen": "Wir denken doch nicht erst am 31. Dezember darüber nach, was wir 2005 tun. Die Kampagnen sind abgeschlossen - und ich frage mich, wer uns den Aufwand ersetzt. Davon sind auch die Medien betroffen."

Gerhard Strejcek vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht hält die geplante Tabak-Gesetz-Novelle für "eklatant verfassungswidrig". Durch die "extensive gesetzliche Definition" dessen, was hier als Werbung und Sponsoring betrachtet wird, sei nicht nur die Werbewirtschaft betroffen. Vielmehr ergebe sich daraus "in unverhältnismäßiger Weise" ein "Kommunikationsverbot" für Tabakprodukte, von dem "alle denkbaren Medien - auch Film, TV und Internet", aber auch die Trafikanten (die die Leuchtreklamen der Zigaretten-Marken entfernen müssten) betroffen wären. Davon sei eine "grundrechtlich geschützte Rechtssphäre" berührt, der Artikel 10 Menschenrechtskonvention werde verletzt. Strejcek ist überzeugt, dass Betroffene mit einem "Individualantrag" beim Verfassungsgerichtshof "gute Chancen" hätten. Denn die entsprechende EU-Richtlinie sei "weniger streng" als das vorgesehene Gesetz, sie müsse erst Ende Juli 2005 realisiert sein. Auch werde mit der Novelle ein noch gar nicht ratifiziertes Tabak-Rahmenübereinkommen der WHO "vorauseilend" umgesetzt.

Der Fachverband hat einen Gegenvorschlag zur Novelle vorgelegt. Er fordert, dass eine EuGH-Entscheidung (Deutschland hat die Tabak-Richtlinie eingeklagt) abgewartet wird und dass die Tabak-Gesetz-Novelle nicht vor den entsprechenden EU-Regulativen in Kraft tritt. i. w.

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