"Kronehit" Graz und "Welle Salzburg" könnten durch ein Höchstgerichts-Erkenntnis die Lizenz verlieren. Droht ein "Flächenbrand"?
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) schlug in der Privatradio-Branche ein wie eine Bombe: Das Höchstgericht spricht in zwei der "Presse" vorliegenden Erkenntnissen den Inhabern zweier Privatradio-Lizenzen, der Grazer Stadtradio GmbH ("Kronehit") und der "Welle Salzburg", die Rechtskraft ihrer Lizenzen ab. Das Höchstgericht gab unter anderem dem Beschwerdeführer "Radio Energy" Recht und hob damit einen Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) auf. Dieser muss nun die Lizenzen neu vergeben. Allerdings sind dabei laut Juristen die derzeitigen Inhaber von der Vergabe ausgeschlossen. Die Lizenz kann lediglich an jene vergeben werden, die berufen haben.
Die Anwälte von "Energy" hatten in ihrer Beschwerde argumentiert, dass die Grazer Stadtradio GmbH und die "Welle Salzburg" die dem Antrag auf Vergabe der Lizenz beigelegten Gesellschaftsverträge zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Senats unzulässig verändert hatten. Konkret geht es dabei darum, dass in den Verträgen zunächst ein vorgeschriebener Passus fehlte, wonach Anteile nur mit Zustimmung aller Gesellschafter verkauft werden dürfen.
Der BKS hat sechs Monate Zeit, die Lizenzen neu zu vergeben. Bei "Kronehit" gibt sich Geschäftsführer Ernst Swoboda optimistisch. Zum einen gebe es neue Aspekte, die der VwGH nicht berücksichtigt habe und die man vorbringen werde. Außerdem werde man gegen eine Neuvergabe der Lizenz beim Verfassungsgerichtshof vorgehen. "Wir gehen davon aus, dass spätestens der Verfassungsgerichtshof dem Spuk ein Ende macht", so Swoboda zur "Presse". Das Urteil bedeute auch, dass "zehn Jahre Behördenpraxis ausgehebelt werden". Swoboda warnt daher vor einem "Flächenbrand", der auch für andere Privatradios zum Lizenzverlust führen könnte. "Da muss auch medienpolitisch etwas passieren."
Bei der "Welle Salzburg" wollte man vorerst nicht Stellung nehmen.