Medienpolitik: Kurzer Prozess für ORF-Beschwerden

Justizminister Böhmdorfer regt ein vereinfachtes Verfahren und Rechte für Nicht-Gebührenzahler bei ORF-Beschwerden an.

Noch immer keine Einigung in der Koalition gibt es bei den Medien-Novellen, darunter die ORF-Kontrolle durch die Medienbehörde. Justizminister Dieter Böhmdorfer hatte die Beschlussfassung anfangs verhindert, zuletzt wehrte sich die ÖVP. In seiner Stellungnahme zum Gesetz, die der "Presse" vorliegt, schlägt Böhmdorfer für Popularbeschwerden beim Bundeskommunikationssenat ein "verkürztes Verfahren" vor. Mit diesem soll der Senat "offenkundig unberechtigte Beschwerden" im Schnellverfahren abweisen. Damit soll verhindert werden, dass bei einer (wie von der FPÖ geforderten) Senkung der Zahl nötiger Unterschriften für eine Beschwerde der Senat mit Eingaben überschwemmt wird. Allerdings will Böhmdorfer, dass die Beschwerdeführer sich im Fall der Abweisung an die Höchstgerichte (etwa den Verfassungsgerichtshof) wenden können. Das wiederum würde zusätzliche Arbeit für die Höchstgerichte bedeuten.

Nicht einsichtig ist für den Minister laut Stellungnahme auch, dass die Unterzeichner der Beschwerden ORF-Gebührenzahler sein müssen, weil "auch andere Seher beschwert sein können". Da würde "ohne Not mit zweierlei Maß gemessen", heißt es in dem Papier. Damit könnten künftig auch Schwarz-Seher Beschwerde erheben. Allerdings ist fraglich, ob das in manchen Fällen nicht einer Selbstanzeige wegen nicht-bezahlter Gebühren gleichkommt. bau

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