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ie Forderung nach verbindlichen Regeln wird immer von den Schwachen erhoben. Während der Starke auf die normative Kraft des Faktischen vertraut, sucht der Schwache Schutz und Zuflucht bei Vereinbarungen, die der Macht des Stärkeren Grenzen setzen.
Hätten wir es also bei der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten mit einer Auseinandersetzung zu tun, in der Macht eine Rolle spielt, wäre es eher ungewöhnlich, dass sich die beiden Bewerber so schnell auf ein so genanntes "Fairnessabkommen" geeinigt haben. Weil diese Wahl aber von allen Beteiligten als verfassungsmäßige Pflichtübung absolviert wird, in der man sich bemüht, vor dem Publikum den Anschein des Politischen zu wahren, war der rasche Abschluss keine Überraschung.
Anders gesagt: Die idealen Voraussetzungen für die Einigung auf ein Abkommen bestehen dann, wenn sich zwei Schwache in einer Auseinandersetzung befinden, in der es um nichts geht.
Nun hat sich aber im Vorfeld der Fernseh-Konfrontation zwischen Heinz Fischer und Benita Ferrero-Waldner doch noch so etwas wie Spannung aufgebaut. Ein Umstand, den wir dem autosuggestiven Wirken der Wahlkampfmanager und den Ergebnissen der Meinungsumfragen zuzuschreiben haben.
In einer solchen Situation der eher virtuell anmutenden Anspannung erscheint die Farce, die das Fairnessabkommen von Anfang an gewesen ist, in einem besonders grellen Licht. Das hat nur auf den ersten Blick damit zu tun, dass sich der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, ein verdienter Jurist und kluger Mann, auf fast entwürdigende Weise mit Beschwerden über die Verteilung von Süßigkeiten und verbale "Vergehen" von Internet-Spaßvögeln herumschlagen muss.
Auf den zweiten Blick zeigt sich, wie erschreckend viel dieses Abkommen über die politische Wettbewerbskultur in diesem Land verrät. Von der Festlegung der zugelassenen Anzahl an Plakatständern über das Ruhen der Wahlwerbung in der Karwoche bis zum Verbot der "Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen" über die Kandidaten: Ein absurdes Sammelsurium an Regeln, die entweder lächerlich oder überflüssig oder beides sind.
Schon bei seiner ersten Befassung - Stichwort "Inseratenklau" - hat das Schiedsgericht den Offenbarungseid geleistet: Das "Kapern" eines nicht gekennzeichneten SPÖ-"Teaser"-Inserates durch die ÖVP widerspreche zwar dem Fairnessempfinden weiter Bevölkerungsteile, sei aber mangels dezidierter Verankerung des Tatbestandes Inseratenklau kein Verstoß gegen das Abkommen, befanden die Schiedsrichter.
Bei einem Rest an Selbstachtung hätte dem Spruch die Selbstauflösung des Schiedsgerichtes wegen sportlicher Wertlosigkeit folgen müssen.
Was hier gezeigt wird, ist ein Lehrbeispiel für politische Unkultur: Man delegiert, ganz in der Tradition der österreichischen Untertanenmentalität, die Beurteilung der politischen Fairness, die doch eigentlich Grundlage einer mündigen Wählerentscheidung sein sollte, nach oben. Und zwar an eine eigens geschaffene Institution, die man durch die Berufung eines ehemaligen Verfassungshüters mit der Aura der Unantastbarkeit versieht.
Warum eigentlich? Weil man glaubt, dass der Bürger nicht dazu in der Lage ist, ein politisches Foul von Fairplay zu unterschieden? Weil hierzulande immer schon "die oben" bestimmt haben, was erlaubt ist und was nicht?
W
enn dann, wie im Falle des Schiedsgerichtes, von "dort oben" eine Dokumentation der Feigheit zurückkommt, ist der Schaden doppelt groß: Man lässt erkennen, dass man "denen unten" misstraut und dokumentiert, dass von "denen oben" auch nichts zu erwarten ist.
Wer dann noch in Sonntagsreden den Mangel an bürgerlicher Eigenverantwortung beklagt, entpuppt sich als Zyniker oder als Naivling.
michael.fleischhacker@diepresse.com