Leitartikel: Die Regierung verdient unser Misstrauen

Schwarz-Blau ist auch bei der Pensionsreform dabei, die selbst gelegte Latte mit Grandezza zu unterschreiten.

Das Erstaunlichste am Regierungsvorschlag zur Harmonisierung der Pensionssysteme sind nicht die zahlreichen Lücken und Ungereimtheiten, die er enthält. Das Erstaunlichste ist, dass dieser Vorschlag, wie man so sagt, gegessen ist. Aus der Gewerkschaft kommt überraschend wenig Widerspruch, weil sie bis zum Schluss an Bord war, dem Oppositionsführer hat es gefallen, sich nach einer Wortmeldung, die außer Kampfrhetorik kaum mehr zu bieten hatte als zwei, drei Zusatzwünsche, wieder der sommerlichen Entspannung hinzugeben.

Mag sein, dass die gelassene Aufnahme der Regierungsvorschläge mit dem Umstand zusammenhängt, dass ohnehin keiner der Betroffenen mehr in der Lage ist, den einen Deckel vom anderen zu unterscheiden und die Zusammenhänge zwischen Korridor-Abschlägen und dem parallel dazu ansteigenden Frühpensionsalter zu erfassen. Vielleicht stimmt aber auch die Rückzahlung, mit der etwa 20 Prozent der Pensionisten rechnen dürfen (nämlich jene, deren Verluste aus der Pensionsreform 2003 fünf Prozent übersteigen), die Bevölkerung sommerlich milde.

Erstaunlich ist das deshalb, weil es seit der Bekanntgabe der Regierungspläne zwei Anlässe zu erhöhtem Misstrauen gegeben hat: Zuerst die Zwangspensionierung eines 47-jährigen ÖBB-Spitzenmanagers und dann die Aufhebung der Beamten-Zwangspensionierungsregelung durch den Verfassungsgerichtshof. Beide Vorgänge konterkarieren die Regierungsrhetorik auf das Schärfste: Wer - zu Recht - sagt, dass die sozialen Sicherungssysteme nicht mehr als politische Instrumente missbraucht werden sollen (sei es in Form von unhaltbaren Versprechungen oder von kalkulierten Ungerechtigkeiten zu Gunsten der eigenen Klientel), der darf nicht selber in die alten Unsitten zurückfallen.

Noch schlimmer als das Beispiel des quicklebendigen ÖBB-Rentners Moldaschl - dort trägt die Regierung ja nur mittelbar Verantwortung - ist das Signal der Zwangspensionierung im Beamtenbereich. Da wurde das sensible Thema Pensionsrecht, das diese Regierung aus guten Gründen zu ihrem zentralen Anliegen gemacht hat, als reines Mittel zum Zweck der brachialen Personalpolitik des Innenministers missbraucht. Es sollen zwar alle bis 65 - oder besser noch bis 70 - arbeiten, aber wenn uns ein Gendarmeriekommandant nicht ins (parteipolitische) Konzept passt, darf er auch schon 15 Jahre früher auf Kosten der Allgemeinheit spazieren gehen.

Gewiss, man kann einwenden, dass weder das ÖBB-Dienstrecht noch das Beamtendienstrecht (mit der totalen Unkündbarkeit von Staatsdienern) Erfindungen von Schwarz-Blau sind. Gewiss, eine Regierung kann nicht vor den Realitäten kapitulieren, die in fernen Zeiten geschaffen wurden. Man muss einer Regierung zugestehen, dass sie die zentralen Funktionen der Verwaltung mit Mitarbeitern besetzt, die bereit und in der Lage sind, die inhaltlichen Vorgaben dieser Regierung zu erfüllen. Aber man wird von einer Regierung, die sich darin gefällt, alles "neu" und natürlich viel besser zu machen, verlangen dürfen, dass sie nicht tut, was Regierungen immer getan haben: Wasser predigen und Wein trinken.

Dasselbe gilt für etliche Details des Harmonisierungsvorschlages: Warum beträgt die Übergangszeit für Beamte 37 Jahre? Wieso wälzt der Kanzler die Milliarden-Kosten, die er verursacht, um sich gegenüber den Sozialpartnern in eine politisch günstige Position zu versetzen - nach dem Motto: "Ihr seid zwar abgesprungen, aber ich lasse Euch trotzdem fünf Prozent nach" - auf die Allgemeinheit ab?

Misstrauen ist durchaus angebracht. Und zwar nicht, wie Jörg Haider und andere Sozialisten meinen, weil dem "kleinen Mann" zu viel weggenommen wird. Sondern weil schon wieder die Gefahr besteht, dass die Regierung die Latte, die sie sich selber gelegt hat, mit Grandezza unterschreitet.

michael.fleischhacker@diepresse.com

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