Glosse: Sozialbetrug ist auch Betrug

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etzt wird es also ab nächstem Jahr zwei Arten von Betrug ge ben. Den "normalen" Betrug    und den Sozialbetrug. Wer seinen Nachbarn oder seinen Kunden übers Ohr haut, wird ein "normaler" Betrüger sein. Wer Sozialversicherung, Krankenkasse oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse prellt, der ist dann ein Sozialbetrüger. Für beide Arten des Betruges wird es die gleiche Höchststrafe geben. Sie beträgt zehn Jahre Haft.

Trotzdem birgt das Auseinanderdividieren eine gewisse Gefahr. In der Öffentlichkeit könnte der Eindruck entstehen, bei einem Sozialbetrüger handelt es sich um einen etwas harmloseren Gauner. Schließlich wird ja nur eine Institution ausgenommen. Das geht nicht so unter die Haut, wie wenn ein gerissener Ganove einer Großmutter ihr bitter Erspartes herausreißt.

Tatsächlich greifen jene, die den Sozialstaat nach Strich und Faden ausnehmen, direkt in die Taschen jedes einzelnen Steuerzahlers. Doch der Steuerzahler merkt es nicht. Und deshalb heißt es Kavaliersdelikt.

gerhard.hofer@diepresse.com

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