Leitartikel: Staatswohl nur sonntags: Konvent scheitert spektakulär

E
in Gansl im Ofen wird in den letz ten 20 Minuten knusprig", meinte jüngst Beamtengewerkschaftschef Neugebauer. Anlass für diese prosaische Feststellung waren die festgefahrenen Verhandlungen über die Pensionsreform, die erst in der Nacht vor dem Parlamentsbeschluss zu einem Konsens mit der Regierung führten.

Gut, dann schauen wir unter diesem Gesichtspunkt einmal auf den Österreich-Konvent. Der Vogel namens "neue Verfassung" müsste knapp 18 Monate nach dem Konventsstart plus der am Montag verfügten Verlängerung doch eigentlich langsam durch sein.

Aber von wegen knusprig! Das Backrohr ist leer. Die zahllosen Köche waren bisher mit dem Bereiten von Beilagen wie Präambel, sozialen Grundrechten und dem Modus von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen beschäftigt. Und haben sich schon total aufs Dessert "große Volksabstimmung mit Vanilleeis und Schlag" gefreut. Um die Hauptspeise "Verfassung, viel Arbeit, ziemlich trocken" hat sich da natürlich niemand kümmern wollen.

Schon Wochen vor der finalen Sitzung der Edel-Arbeitsgruppe, die angetreten war, bis Jahresende den Entwurf einer umfassenden Staats- und Verwaltungsreform vorzulegen, kann daher gefahrlos festgestellt werden: Der Konvent ist - gemessen an seinen Vorgaben, aber woran sollte man ihn sonst messen? - spektakulär gescheitert. In der für eine Verfassung zentralen Frage der Kompetenzverteilung zwischen den verschieden Staatsorganen sowie zwischen Bund und Ländern sind die beiden großen Parteien weiter entfernt denn je. Und ohne neue Kompetenzverteilung keine neue Verfassung. Das meint übrigens nicht irgendjemand, sondern Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs.

Betrachtet man die Details, wurden die von Anfang an niedrigen Erwartungen eindrucksvoll unterboten: Der Bundesrat wird weiter sein unbefriedigendes Nicht-Fleisch-nicht-Fisch-Dasein fristen, die dazugehörige Problematik "Wie die Länder intelligent in die Bundesgesetzgebung einbinden?" wird wieder nicht gelöst. Die teils veralteten Rechte des Bundespräsidenten bleiben unangetastet. Auch die vielen teuren bürokratischen Mehrgleisigkeiten werden nicht beseitigt. Grundsätzliche Einschnitte, etwa ob das kleine Österreich sich wirklich so viele Verwaltungsebenen leisten kann und will, kamen nie ernsthaft in Betracht. Dafür wird viel Energie in einen einheitlichen Grundrechtskatalog investiert. Ein reines Kürprogramm, weil diese Rechte durch die geltende Verfassung gewährleistet sind.

Entlarvend ist dieses Ergebnis vor allem für ÖVP und SPÖ. Jene beiden Parteien, die sich bei jeder Gelegenheit gegenseitig vorwerfen, ihre staatspolitische Verantwortung zu vernachlässigen und jeweils auf ihre rot-weiß-rote Gesinnung pochen. Nur fürs Protokoll: Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Gegenstand "Staatswohl" in der heimischen Politik nur in Form theoretischer Betrachtungen in Sonntagsreden ein Rolle spielt.

Bei den Verhandlungen wurden von beiden Seiten ganz ungeniert völlig abseitige Materien mit der Zustimmung zu einem Grundgesetz verknüpft. Spätestens seit der Festlegung der SPÖ, einen Konsens nur mittragen zu wollen, wenn die Reformen von Sozialversicherung und Hochschülerschaft geändert werden, die mit der Verfassung nichts zu tun haben, ist es gewiss: Der Ofen ist nicht nur leer, sondern auch aus.

N
un heißt es also von den Beila gen satt werden. Darunter findet sich auch Schmackhaftes, wie die neuen Verwaltungsgerichte in den Ländern, eine schlankere Gerichtsorganisation und die im Pisa-Schock angekündigten Änderungen bei der Schulgesetzgebung. Zum Schluss (statt dem Kaffee): Unsere Verfassung hat bewiesen, dass sie funktioniert. Denn mit durchsichtigen Manövern lassen sich die Spielregeln unseres Zusammenlebens zum Glück nicht verändern. Und das ist irgendwie auch beruhigend.

florian.asamer@diepresse.com


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