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er Dienstag Früh am offenen Fenster gestanden ist, hättet ihn wahrscheinlich sogar hören können: den kollektiven Erleichterungsseufzer jener Lokalpolitiker, deren Ortschaften keine Asyl-Erstaufnahmestelle zugewiesen bekommen haben. Erwischt hat es - neben den beiden logischen Kandidaten Traiskirchen und Schwechat - das oberösterreichische St. Georgen im Attergau.
In diesen drei Zentren soll künftig binnen 72 Stunden für ganz Österreich abgeklärt werden, ob ein Flüchtling Asyl erhält, abgeschoben wird oder ob eine eingehendere Prüfung des Falls notwendig ist. Diese Konzentration der Erstabklärung ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Asylgesetzes, das nach heftigen Debatten im Oktober beschlossen wurde und am 1. Mai in Kraft treten wird. Das zentrale Ziel der Novelle: eine Verkürzung der sich oft jahrelang hinziehenden Asylverfahren und die damit verbundene Reduktion der Betreuungskosten.
St. Georgen hat also eine Niete gezogen, in dieser Runde des Asyl-Lottos, das nun schon seit geraumer Zeit von Bund und Ländern auf Kosten der Asylwerber und der Bevölkerung veranstaltet wird. Der besondere Clou dieser Form des Glücksspiels: zu gewinnen gibt es nichts - und zwar für keinen der Beteiligten.
Zwar haben sich Innenminister und Landeshauptmänner kurz vor Weihnachten endlich auf die so wichtige Aufteilung der Betreuungskosten für alle Flüchtlinge nach dem Schlüssel 60 (Bund) zu 40 (Länder) geeinigt. Übrigens ohne die tatsächlichen Kosten, die da übernommen wurden, auch nur annähernd abschätzen zu können; wie das halt so ist bei Glücksspielen. Die erhoffte Erleichterung bei der Suche nach neuen Quartieren ist dadurch aber nicht eingetreten. Denn die Bürgermeister haben das letzte Wort, wenn es darum geht, ob in ihrer Gemeinde Asylwerber untergebracht werden sollen. Da auch Lokalpolitiker wiedergewählt werde wollen, lautete die Antwort bisher meistens "Nein".
Hier offenbart sich ein Kardinalproblem in der aktuellen Asylpolitik: die fehlende zentrale Verantwortlichkeit und damit die mangelnde Steuerungsmöglichkeit. So löblich der Grundgedanke ist, Orten nicht gegen ihren Willen Flüchtlinge zuzuweisen, so wenig praktikabel ist er. Es kann nicht von der Einstellung einiger Ortsoberer abhängen, ob in einer Region kein einziger Flüchtling oder jede Menge untergebracht werden können.
Hier muss die Regierung und der Innenminister, die ja die Richtung in der Asylpolitik vorgeben, auch die Verantwortung für die Umsetzung übernehmen. Nur so wird eine gerechte Verteilung der Lasten über das ganze Bundesgebiet möglich. Wenn daran festgehalten wird, dass, wer sich am beharrlichsten weigert, auch nichts beitragen muss, dann gilt auch in dieser Frage wieder nur das Zufallsprinzip.
Ob die Aufnahmezentren die ihnen zugewiesene Aufgabe menschenrechtskonform erfüllen werden können, hängt stark von ihrer personellen Ausstattung ab. Sollte es tatsächlich gelingen wie geplant an den genannten Orten die vorhandenen Ressourcen (von der rechtlichen, über die medizinische, bis zur sozialen Betreuung) zu konzentrieren, wäre ein echter Fortschritt möglich. Für die Flüchtlinge, die schneller wissen, woran sie sind. Für die öffentliche Hand, die nur für jene zahlt, die auch Aussicht auf Asyl haben.
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erden diese Voraussetzungen nicht geschaffen, droht ein Husch-Pfusch-Verfahren gegen die Uhr mit all den fatalen Folgen für die Abgeschobenen. Wer Asyl bekommt und wer nicht, wäre - erraten - wieder reine Glückssache. Denn so wichtig klare Regeln sind, so eindeutig ist, dass auch eine restriktive Flüchtlingspolitik Geld kostet.
Im Herbst wird übrigens der Verfassungsgerichtshof auf Antrag von Oberösterreich und Wien prüfen, ob das Asylgesetz verfassungskonform ist. Glück spielt dabei hoffentlich keine Rolle.
florian.asamer@diepresse.com