Die Geschichte des heimischen Tierschutzes ist eine durch und durch Österreichische: In den Jahrzehnten föderalen "Herumwurstelns" erfand jedes Bundesland das Rad neu - so wie etwa auch beim Baurecht oder der Raumordnung. So sinnvoll es auch sein mag, dass Regionen Rücksicht auf ihre Besonderheiten nehmen können, so gab es beim Tierschutz einen klaren Trend: Jedes Land legte für jene Sektoren die strengsten Kriterien an, die in ihrem Bereich kaum relevant sind. So gibt es etwa Käfighaltungsverbote von Hühnern nur in Bundesländern, die keine solchen Betriebe hatten.
Umso schwieriger ist es nun, die krass unterschiedlichen Länderregeln in ein einheitliches Bundesrecht zu gießen. Getrieben von dem Wunsch, eine Kampagne der größten kleinen Zeitung des Landes gegen Tierquälerei zu entschärfen, hat Bundeskanzler Schüssel in der Endphase des Wahlkampfes 2002 ein Bundestierschutzgesetz versprochen - und nach 15 Monaten hat sich die Regierung nun auf einen tragbaren Kompromiss geeinigt. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass das Gesetz auch kommt - denn wegen der Kompetenzverlagerung von den Ländern zum Bund ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Und die Opposition bockt noch - und zwar vor allem beim Erbe des Föderalismus: SPÖ und Grüne wollen nicht akzeptieren, dass die Einführung von praktikablen bundesweiten Standards heißt, dass es in manchen Regionen und Bereichen auch zu Verschlechterungen kommt. Ja kommen muss, will man nicht ganze Wirtschaftszweige in den Ruin treiben.
Das betrifft neben Zoos oder Tierhandlungen vor allem die Landwirtschaft. Die Agrarpolitik argumentiert - völlig zurecht -, dass Tierschutz nicht dazu führen darf, dass Tierhaltung unmöglich, weil unwirtschaftlich wird. Das würde nur zum Import der Produkte aus Staaten führen, wo die Standards großteils deutlich schlechter sind.
Wie der Regierungskompromiss mit der Diskrepanz zwischen Tierschutz und Wirtschaftlichkeit umgeht, zeigt das Beispiel der Anbindehaltung von Rindern. Laut Gesetzestext ist die "dauernde" Anbindehaltung verboten. In den bereits vorliegenden Verordnungsentwürfen, die alle technischen Details regeln, ist vorgesehen, dass die Tiere zumindest 90 Tage Weidegang oder Auslauf haben müssen - sofern dem nicht technische oder rechtliche Gründe entgegenstehen. Das soll etwa Bauern in Ortslagen das Überleben ermöglichen, deren Höfe rundherum zugebaut sind und die deshalb keinen Platz für einen Auslauf oder Laufstall haben.
Solche Detailprobleme kümmern in der politischen Debatte aber kaum jemand. Diese wird vor allem von hehren und praxisfernen Idealen geprägt. Bestes Beispiel dafür ist der Streit um das Schächten (das rituelle jüdische und islamische Schlachten durch Ausbluten). Die FPÖ will ein kategorisches Verbot, die ÖVP verweist darauf, dass ein Verbot verfassungswidrig sei. Der nun in Gesetzesform gegossene Kompromiss hatscht ziemlich: Schächten ist verboten, außer die Gesundheitsministerin erlaubt es per Verordnung. Maria Rauch-Kallat gelobt, dazu eine Vierparteieneinigung herbeiführen zu wollen. Wie sie das bei dem "Njet" der FPÖ machen will, ist fraglich.
Dass es mit der Sachkompetenz vieler verantwortlicher Politiker nicht weit her ist, ist bei der Käfighaltung von Legehennen zu sehen: FP-Klubobmann Herbert Scheibner behauptet weiterhin, dass ein "absolutes Verbot" der Käfighaltung ab 2009 beschlossen wurde. So steht das allerdings nicht im Gesetz, vielmehr sind "ausgestaltete" Käfige (mit Sitzstangen, Sandbad und Legenest) auch danach erlaubt.
Es steht zu hoffen, dass bei der parlamentarischen Behandlung die ideologischen Fragen und überzogene Vorstellungen zum Tierschutz hintangestellt werden und wirklich über die Sachthemen gesprochen wird. Denn nur diese entscheiden darüber, ob das Gesetz ein Erfolg wird oder nicht.
Die Debatte um das Tierschutzgesetz ist von praxisfernem Wunschdenken geprägt - und nicht von Sachkompetenz.