So etwas sei ihr „noch nie untergekommen“: Sie sei entsetzt, erklärt die steirische Patientenanwältin Michaela Wlattnig der „Presse“: „Wie kommt man auf solche Ideen?
“Auslöser des Entsetzens der Patientenanwältin ist der Fall jener steirischen Neurochirurgin, die bei einer Operation am LKH Graz vor einigen Monaten ihre minderjährige Tochter mit in den OP-Saal genommen hat. Das Kind hatte (wie nun bekannt wurde) nicht nur zugesehen oder assistiert, sondern aktiv an der Schädel-Operation eines Patienten teilgenommen. Nach Informationen des Opferanwaltes Peter Freiberger hatte das Kind das erforderliche Loch für die OP in den Schädel des Unfallopfers gebohrt. Der Anwalt klagt jetzt strafrechtlich das gesamte OP-Team – die Neurochirurgin und ein weiterer Arzt wurden bereits zuvor entlassen.
Die Operation sei problemlos verlaufen, der Vorfall dürfte aber trotzdem als schwere Körperverletzung zu werten sein – wenn es sich so zugetragen habe, wie jetzt von Medien berichtet, so Wlattnig in Anspielung an das ORF-Interview des Opferanwaltes am Montag, nachdem sie den Fall nur aus den Medien kennt. Nachsatz: „Ich hoffe, das war ein Einzelfall.“ Man müsse aber der Frage nachgehen, ob Derartiges öfters vorgekommen sei. Aufgeflogen ist der Fall nach einer anonymen Anzeige.
Wie war das möglich?
Die Patientenanwältin fragt sich auch, wie so etwas überhaupt möglich war: „Das Kind musste ja in den Operationssaal geschleust worden sein.“ Da komme man nicht so einfach hinein. Dazu habe das Kind irgendwoher die entsprechende (sterile, Anm.) Kleidung für den Operationssaal bekommen müssen. Anders formuliert: Es dürften mehr Personen in diese Causa involviert gewesen sein, als zunächst bekannt – auch diese hätten das Geschehen nicht verhindert, so Wlattnig: „Ich erwarte mir von der Klinikleitung, dass sie sämtliche Maßnahmen trifft, damit so etwas nie wieder passieren kann.“ Gleichzeitig stelle sich die Frage, ob und wie dieser Fall von der Klinik aufgearbeitet werde. Also welche Maßnahmen ergriffen werden, dass betriebsfremde Personen keinen Zugang mehr zu sensiblen Bereichen bekommen würden.
Der Polizei liegt derzeit keine Anzeige zu dem Fall vor, erklärte Polizeisprecher Markus Lamb gegenüber orf.at. Man stehe erst am Anfang der Ermittlungen, es habe noch keine Einvernahme gegeben. Die 13-Jährige ist strafunmündig, „aber es gibt einen Bestimmungstäter, der sagt zu dem Mädchen: ,Setz das Bohrloch‘“, meint Freiberger: Wer das gemacht habe, werde nach seinem Ermessen wegen Körperverletzung verurteilt werden. Dazu komme, dass jeder, der einen Beitrag dazu geleistet hat, als Beitragstäter zu behandeln sei. Und es könnte strafrechtlich auch für jene relevant sein, die diese Straftat nicht verhindert haben, obwohl es ihnen möglich gewesen wäre. Damit bezieht sich Freiberger auf jene, die im OP-Saal anwesend waren. (stu)