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eile eines Gesetzes werden angefochten. 14 Monate später ordnet der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis an, einige Passagen binnen weiterer elf Monate in eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Form zu bringen. Unterm Strich bleiben - wie beim aktuellen Militärbefugnisgesetz - vom Tag der Anfechtung bis zur Reparatur 25 Monate.
Auch für den Fall, dass die Verfassungshüter eine Gesetzesanfechtung zurückweisen, ist für die Dauer, in der die Gesetzesmaterie beim Höchstgericht liegt, eine gewisse Unsicherheit gegeben: Bleibt das Gesetz unbeschadet bestehen, wird es neu formuliert oder ganz zurückgezogen werden?
Diese Problematik ist nicht neu. Der Verfassungsgerichtshof, dem man durchaus effiziente Arbeit nachsagt, ruft selbst nach einer personellen Verstärkung in seinem Haus. Nun hat VfGH-Präsident Korinek darauf hingewiesen, dass die Qualität der Gesetzestexte in den vergangenen Jahrzehnten "sukzessive schlechter" geworden ist. Das betrifft die sprachliche Ausdrucksweise genauso wie den Vorrang des politischen Inhaltes eines Gesetzes zum Nachteil der legistischen Umsetzung.
Die Regierung trägt Schuld, aber auch die Opposition, die jede (vermeintliche) Gelegenheit nutzt. Sie formuliert Anfechtungen sonder Zahl und nimmt in Kauf, dass die Aktenberge im VfGH wachsen und die Zeit bis zur Erledigung in die Länge gezogen wird. Wobei die Zahl der dann tatsächlich beanstandeten Gesetzespassagen in der VP-FP-Ära nicht größer geworden ist als zuvor unter SP-VP.
Der Ist-Zustand ist unbefriedigend. Er zeigt ein schlampiges Verhältnis des Staates zu seinem Recht. Dieses gehört ebenso repariert wie ein beanstandetes Gesetz.
erich.witzmann@diepresse.com