Fragen und Antworten zur Pensionsharmonisierung.
Verlieren Arbeiter und Angestellte nach der Pensionsreform 2003 durch die Harmonisierung zusätzlich Geld?
Die Harmonisierung bringt durch das Pensionskonto eine weitere Begünstigung von flachen Erwerbskurven gegenüber steileren. Die zusätzlichen Verluste durch die Vereinheitlichung können bis sechs Prozent und darüber betragen. Tendenziell werden Arbeiter, die in der Regel ein gleichmäßig verteiltes Lebenseinkommen haben, auf Kosten der Angestellten, die gewöhnlich am Ende des Erwerbslebens deutlich mehr verdienen als am Beginn, entlastet.
Wie wirkt sich die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro auf die Beiträge für Pensions- und Krankenversicherung aus?
Die Höchstbeitragsgrundlage steigt von 3450 auf 3540 Euro. Für die Pensionen müssen 10,25 Prozent an Beiträgen gezahlt werden, für die Krankenversicherung werden 3,4 Prozent fällig. Damit müssen monatlich bis zu 12 Euro zusätzlich bezahlt werden. Dazu kommt noch ein bis um 45 Cent höherer AK-Beitrag.
Kommt nun statt eines Zehn-Prozent-Deckels ein Fünf-Prozent-Deckel für Pensionsverluste?
Nein. Die Verluste der Pensionsreform 2003 wurden mit zehn Prozent begrenzt. Mit der Harmonisierung wird dieser Deckel ab 2004 auf fünf Prozent abgesenkt und danach in Vierteljahresschritten bis 2024 wieder auf zehn Prozent angehoben werden. Abschläge (aufgrund früheren Pensionsantritts oder fehlender Versicherungsjahre) sind von der Begrenzung ausgenommen.
Wieso steigt der Aufwand der Pensionsversicherung?
Bis 2035 gibt es wegen der geburtenstarken Jahrgänge jedes Jahr um bis zu 20.000 Pensionisten mehr. Zusätzlich steigt die durchschnittliche Lebenserwartung allein bis 2020 um 1,5 Jahre. Erst nach 2035 nimmt die Zahl der Pensionisten ab.
Wie entwickeln sich die Pensionsbeiträge für Bundesbeamte?
Diese werden von Jahrgang zu Jahrgang von derzeit 12,55 Prozent abgesenkt und erreichen ab dem Geburtsjahrgang 1985 mit 10,25 Prozent die Höhe der ASVG-Beiträge.