Neuregelung: Witwenpensionen: Auszahlung später?

Das Parlament beschloss eine neue Berechnung für Hinterbliebenenpensionen.

wien (ett). In der Sozialversicherung werden durch die Neuregelung der Witwen- und Witwerpensionen Verzögerungen bei der Auszahlung des Geldes befürchtet. Im Hauptverband der Sozialversicherungen wurde am Mittwoch im Gespräch mit der "Presse" betont, man habe die Änderungen schon bei den Beratungen über den Gesetzesentwurf abgelehnt.

Grund: Administrative Probleme durch die neue Berechnung. Dies könne dazu führen, dass die Pensionsverfahren länger dauern. Betroffene Hinterbliebene müssten dann länger auf das Geld warten. Das Sozialministerium hielt jedoch an seinen Plänen fest, weil man mit der neuen Berechnung für Witwen- und Witwerpensionen einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aus dem Vorjahr nachkommen wollte.

Der VfGH hat die ursprüngliche Berechnungsvariante als verfassungswidrig aufgehoben. Diese stammt bereits aus dem Jahr 1995 und wurde im Kern von der VP-FP-Regierung 2000 übernommen. Experten zweifeln auch, ob der neue Modus bei einer Anfechtung beim VfGH halten würde.

Der Unterschied: In der (vom Höchstgericht aufgehobenen Variante) wurden die Pensionsbemessungsgrundlagen des Verstorbenen und des Hinterbliebenen zur Berechnung herangezogen. Für die Sozialversicherung relevant: Auf diese Daten haben die Pensionsanstalten Zugriff. Nach der neuen Formel wird das Einkommen der letzten zwei Kalenderjahre herangezogen, wo die Erhebung im Regelfall schwieriger ist.

Unverändert bleibt: Witwen-/Witwerpensionen können zwischen maximal 60 Prozent der Pension des Verstorbenen und null Prozent betragen, sie können also wegfallen. Die Zahl der Hinterbliebenenpensionen ist rückläufig. Ende April 2004 waren es 470.327 (davon 430.410 für Witwen). Im Jahr 1999 waren es insgesamt 480.156.


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