Höheres Pensionsalter der Beamtinnen, völlige Systemänderung, Kumulierung der Verluste: Die Beamtengewerkschaft hat sich für Verhandlungen mit der Regierung gewappnet.
WIEN. Für die Beamtengewerkschaft handelt es sich um zwei paar Schuhe: Das Sozialversicherungswesen für Mitarbeiter in der Privatwirtschaft und das Dienstrecht der Bundesbediensteten einschließlich des bisherigen Beamtenpensionsrechts würden nach der Verfassung verschiedene "Kompetenztatbestände" regeln. Wenn nun mit der geplanten Harmonisierung der Pensionssysteme eine Umstellung von einem dienstrechtlichen auf ein sozialversicherungsrechtliches System der Altersversorgung erfolge sei dafür eine Verfassungsänderung nötig.
Darauf macht die Beamtengewerkschaft die Regierung in ihrer Stellungnahme zur Pensionsharmonisierung aufmerksam. Damit würde die geplante Harmonisierung endgültig wackeln. Denn für eine Verfassungsänderung wäre die Zustimmung der SPÖ notwendig, was die große Oppositionspartei bisher aber ablehnt. Der Zentralvorstand der Beamtengewerkschaft hat schon Mitte Oktober vor dem für 18. November geplanten Beschluss im Parlament ein Gespräch mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel über die Harmonisierung gefordert.
Ein weiterer Einwand betrifft die zu erwartenden Einbußen durch die Vereinheitlichung der Pensionssysteme. In der Stellungnahme wird hingewiesen, dass der Verfassungsgerichtshof zwar Kürzungen des Ruhegenusses im Ausmaß von rund zehn Prozent als nicht rigoros ansieht. Die Gewerkschaft moniert jedoch, bei den Beamten würden diese Vorgaben der Höchstrichter "bei weitem überschritten". Wörtliche Begründung: "Bei der Bewertung der Intensität eines Eingriffes in wohlerworbene Rechte muss daher die kumulierende Wirkung der Pensionsreform 1997, 2000 und 2003 im Rahmen des vorliegenden Entwurfes (zur Harmonisierung, Anm.) mitberücksichtigt werden."
Schließlich sieht die Beamtengewerkschaft noch ein weiteres gravierendes Problem: Für Beamtinnen ist das Pensionsalter im Gegensatz zu Frauen im ASVG, für die es erst schrittweise bis Ende 2032 angehoben wird, schon jetzt gleich hoch wie bei den männlichen Beamten. Eine Harmonisierung des Pensionsrechts würde daher aus Gleichheitsgründen auch eine Anpassung des Pensionsantrittsalters der Beamtinnen an jenes anderer pensionsversicherter Frauen erfordern, meint die Gewerkschaft.
Dies würde für Beamtinnen vorerst eine Senkung um fünf Jahre von 65 auf 60 Jahre beim Regelpensionsalter bedeuten. "Das Fehlen einer derartigen Anpassung ist als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz zu werten", betonen die Beamtenvertreter in der Expertise.