Uni-Lehrer - überhaupt wenn sie vom Ausland geholt wurden - verlieren stark durch die Harmonisierung.
WIEN. Viele von ihnen haben es schwarz auf weiß mit Ministerratsbeschluss und Unterschrift des Bundespräsidenten: Der Ruhegenuss von Uni-Professoren muss - speziell dann, wenn sie vom Ausland geholt werden und Sonderverträge erhalten - von allerhöchster Stelle genehmigt werden.
Durch das harmonisierte Pensionsrecht werden sie trotz dieses "extremen Vertrauensschutzes", wie es der Grazer Sozialrechtler Franz Marhold bezeichnet, saftige Einbußen erleiden. Laut Marhold verlieren manche der unter 50-jährigen ordentlichen Professoren sogar die Hälfte ihrer Pension (siehe Rechenbeispiel).
Betroffen davon sind 129 ordentliche Universitätsprofessoren, die das Anrecht auf einen "Emeritierungsbezug" haben, wie er noch bis zum 1. 8. 2000 vertraglich zugesichert wurde. Im Unterschied zum normalen Beamtenpensionsrecht können diese Universitätsprofessoren bis 68 (statt 65) arbeiten und gehen mit 100 (statt 80) Prozent des Letztbezugs in Pension. Das nennt sich übrigens "ruhegenussfähiger Monatsbezug". Maximal werden 7056 Euro Gehalt und damit auch Pension für Uni-Lehrer bezahlt.
Wobei jetzt vor allem jene Uni-Lehrer zum Handkuss kommen, die dazwischen im Ausland unterrichtet haben, oder Ausländer, die nach Österreich geholt wurden. Denn die dort verbrachten Jahre gelten im heimischen Recht nicht als "Ruhegenussvordienstzeiten". Die 129 Betroffenen bringen dem Bund laut Marhold im Jahr eine Ersparnis von 5,5 Millionen Euro.
Der Jurist glaubt, dass dies nicht nur vor dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar ist, sondern auch vor dem Europäischen Gerichtshof (der Diskriminierung wegen des Alters verbietet). Die Harmonisierung gilt ja nur für die unter 50-Jährigen.
Im Bundeskanzleramt ist man sich des Problems offenbar bewusst, dennoch peinlich darauf bedacht, keine neuen Ausnahmen oder Bevorzugungen zu schaffen. Florian Welzig im Kabinett Schüssel meint dazu vorsichtig: "Wenn es Fälle gibt, die im Vergleich zu anderen durch die Harmonisierung eklatant benachteiligt werden, dann werden wir uns das anschauen. Aber das System wird sicher nicht aufgeweicht." Änderungsmöglichkeiten gibt es jetzt noch durch die parlamentarische Behandlung des Gesetzes, das vom Ministerrat bereits abgesegnet wurde.
Inneruniversitär könnte die Harmonisierung noch weitere Auswirkungen haben: Weil es ab 2005 Abschläge für den vorzeitigen Pensionsantritt gibt, könnten einige 62- bis 65-jährige Professoren noch schnell in den Ruhestand flüchten - was mitten im Semester wäre. Andere könnten die Pensionsreform zum Anlass nehmen, sich um einen besser dotierten Vorstandsjob mit fixer Pensionszusage in der Privatwirtschaft umzuschauen. Marhold kennt übrigens schon ein Beispiel.