Gemeinden, die Bestattungsunternehmen betreiben, dürfen ihren gegenwärtigen und ehemaligen Bediensteten samt Angehörigen Särge zu Sonderkonditionen bieten. Der OGH hat die von einem privaten Bestatter beantragte einstweilige Verfügung abgelehnt, einer Gemeinde einen Zehn-Prozent-Mitarbeiterrabatt zu verbieten. Dieser sei "eine freiwillige Sozialleistung des Dienstgebers zur Förderung der Motivation seiner Mitarbeiter, ihrer Treue zum Dienstgeber und des allgemeinen Arbeitsklimas" und entspräche einer verbreiteten Übung auch in der Privatwirtschaft. Was die Gemeinde nicht darf: in Inseraten das Sonderangebot bewerben, denn das widerspricht den Standesregeln für Bestatter (4 Ob 21/04y).
BERUFUNG PER FAX
Rechtsmittel, die am letzten Tag der Frist per Fax eingebracht werden, gelten auch dann als rechtzeitig erhoben, wenn sie erst nach Dienstschluss geschickt werden. Aus diesem Grund hat der Verfassungsgerichtshof den UVS Wien korrigiert, der die Zurückweisung eines um 19.58 Uhr übermittelten Einspruchs gegen eine Strafverfügung gebilligt hatte. Dem Beschwerdeführer war durch die Zurückweisung seines Einspruchs zu Unrecht eine Sachentscheidung verweigert worden (B 1493/03).
AUS FÜR BAR-BETREIBER
Einem Bar-Betreiber, der Jugendliche im großen Stil dazu angestiftet hatte, für ihn Getränke zu stehlen, und diese dann verkauft hat, wurde die Gewerbeberechtigung zu Recht entzogen. Im Gegensatz zur Auffassung des Beschwerdeführers habe die Behörde aus den mit "14 Monaten bedingt" geahndeten Straftaten richtigerweise angenommen, er würde ähnliche Delikte wieder begehen (VwGH 2004/04/0031).