Strafverteidigertag fordert besseren Rechtsschutz.
LINZ/WIEN (t. h., kom). Mit einer Reihe von Forderungen an den Gesetzgeber ist am Samstag in Linz der zweite Österreichische Strafverteidigertag zu Ende gegangen. Die Verteidiger wollen einen direkten Zugang aus der Justiz zum Verfassungsgerichtshof, um Grundrechtsverletzungen geltend machen und Gesetze prüfen lassen zu können. Weiters fordern die Verteidiger, wie ihr Sprecher Richard Soyer der "Presse" erläutert, die Videoaufzeichnung von Verhören bei sonstiger Nichtigkeit verpflichtend vorgeschrieben wissen.
Ein weiterer Vorschlag betrifft das anwaltliche Berufsrecht: Weil im neuen Vorverfahren die Beschaffung von Beweisen durch die Verteidigung wichtiger werden würde, müsste das Gebot, auch nur den Anschein einer Beeinflussung von Zeugen zu vermeiden, gelockert werden.
Die neue Regelung des Vorverfahrens durch die StPO-Reform, die 2008 in Kraft tritt, wurde von den Diskussionsteilnehmer einhellig als Paradigmenwechsel eingestuft. Die Bewertung fiel freilich sehr different aus. Soyer würdigte die Reform dem Grunde nach, forderte aber auch Nachverhandlungen. "Mit Beschönigungen im Erlasswege geben wir uns nicht zufrieden."
Auch Univ.-Prof. Bernd-Christian verteidigte in seinem Festvortrag die Reform als "im Großen und Ganzen positiv", äußerte aber verfassungsrechtliche Bedenken in einigen Punkten. Etwa die Regelung, dass das Gericht nur noch selbst ermitteln soll, wenn öffentliches Interesse besteht ("clamorose Fälle"). "Die Sachlichkeit dieser Regelung ist nur schwer nachvollziehbar", so Funk.