Warum der VfGH doch Recht hatte - eine Replik.
wien. Der Kommentar Franz Matschers, Rechtsschutzbeauftragter des Innenministeriums, im Rechtspanorama (25. Oktober) zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs führt anschaulich die Ursache der andauernden Auseinandersetzung um das Asylgesetz vor Augen. Die verantwortlichen Stellen halten an dem Irrglauben fest, dass eine Beschleunigung der Verfahren unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und ohne Aufstockung von Ressourcen erreicht werden kann.
Der VfGH hat jedoch auch die reale Situation von Asylwerbern hinterfragt und festgestellt, dass Asylwerber, die infolge ihres Ausnahmezustands nicht alle Details zu ihren Fluchtgründen vorgebracht haben, ihr Vorbringen noch im Berufungsverfahren ergänzen können. Damit hat das Höchstgericht klargemacht, dass das Neuerungsverbot nur in Ausnahmefällen vorgesehen werden darf und populistische Forderungen ihre Grenze beim Rechtsstaatsprinzip finden.
Befremdlich an Matschers Kommentar ist weiters, dass als Ursache der legistischen Mängel der Asylgesetznovelle das Mitwirken zu vieler "Köche" mit divergierenden Vorstellungen angeführt wird. Tatsache ist, dass die "Chefköche" im Begutachtungsverfahren die Stellungnahmen - auch so unverdächtiger Einrichtungen wie des Verfassungsdienstes - schlicht ignoriert haben.
Die schlampige Ausarbeitung von Gesetzen, die trotzigen Reaktionen auf verfassungsrichterliche Urteile und der Umgang mit Kritik an diesen Missständen ergeben ein beunruhigendes Gesamtbild und markieren Tiefpunkte der Rechtskultur.