VfGH-Präsident Korinek kritisiert eine Entscheidung des US-Höchstgerichts und andere Fälle des Rückzugs des Rechts.
WIEN (kom). Das Recht verliere seine "Schutzfunktion zugunsten des Einzelnen, der Minderheit, der Kleinen und Schwächeren". Diese pessimistische Diagnose gab Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, am Freitagabend in einem Vortrag vor der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ab. Korinek ortet mehr und mehr eine utilitaristische, am Nutzen orientierte Rechtsgesinnung, unter der die Friedensfunktion des Rechts leide.
Korinek machte dies anhand mehrerer Beispiele deutlich, angefangen von der Beziehung zwischen Staaten: "Die Supermächte fühlen sich dazu berufen, einzugreifen, wo die Ordnung nicht oder jedenfalls nicht so funktioniert, wie sie sich das vorstellen." Am erschreckendsten - so Korinek, ohne ein konkretes Land zu nennen - manifestiere sich das, wenn militärische Gewalt gegen andere Staaten unter vorgeschobenen Begründungen ausgeübt werde. Die "Hegemonie-Idee" zeige sich aber auch in einer Entscheidung des US-Supreme-Court, mit der die Zuständigkeit des amerikanischen Justiz für eine Klage gegen Österreich wegen sechs Klimt-Gemälden bejaht wurde. Das US-Höchstgericht habe sich "über Souveränitätsrechte kleiner Staaten hinweggesetzt, weil befürchtet wird, dass eine in den USA herrschende Rechtsüberzeugung mit dem Recht anderer Staaten nicht übereinstimmt und sich daher möglicherweise nicht durchsetzen könnte".
Utilitaristische Rechtsanwendung sieht Korinek auch in der Innenpolitik, konkret in Anspielung auf die (FP-)Forderung nach einem U-Ausschuss gegen Hannes Swoboda vor der EU-Wahl: Wende man ein, dass ein solcher Ausschuss gedacht sei, die Regierung zu kontrollieren und nicht Abgeordnete anderer Parlamente, "wird man als Formaljurist mitleidig belächelt", klagte Korinek. Umgekehrt werde das Recht auch missbräuchlich eingesetzt, etwa um Vorhaben wie "einen Eisenbahntunnel" zu verzögern.
Schließlich sieht der frühere Universitätsprofessor einen Rückzug des Staats im Bereich der Sozialleistungen. Man stehe offenbar am Beginn einer Entwicklung, die die staatliche Vorsorge auf eine Grundvorsorge zurückzuführen trachte.