Bezügebegrenzung: Schilcher blitzt vor VfGH ab

Der Ex-VP-Politiker und Universitätsprofessor sah sich im Zuge der Bezügebegrenzung in Grundrechten verletzt.

WIEN (kom). Willkür, Verletzung im Eigentum und im Vertrauensschutz, überlanges Verfahren: Das waren die Beschwerdepunkte, mit denen sich der frühere VP-Politiker und emeritierte Zivilrechtsprofessor Bernd Schilcher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wandte.

Schilcher sah sich durch die Art und Weise, mit der seine Ruhebezüge gekürzt wurden, in den Grundrechten verletzt - vor allem, weil die steirische Landesregierung die Berechnungsbasis ohne Begründung plötzlich umgestellt habe (ohne/mit Sonderzahlungen). Das spielte laut VfGH jedoch keine Rolle, weil auch der für die Begrenzung maßgebliche Vergleichswert mit Sonderzahlungen angesetzt worden sei. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

Der Ex-VP-Klubobmann im steirischen Landtag will nun nachrechnen und die Aussichten seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof prüfen. Eine Kürzung, die sich daraus ergeben hatte, dass ihm eine Prämie für 40 Dienstjahre auf ein einziges Jahre verteilt angerechnet worden war, hat er mittlerweile zurückerstattet bekommen. "Mich trifft die Sache nicht mehr", so Schilcher, "aber wenn mit allen so umgegangen wird . . ."


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.