Im Österreich-Konvent zeichnet sich erstmals eine Möglichkeit für den Einzelnen ab, nach der Justiz den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
WIEN (kom). Sollen die Beteiligten von Zivil- oder Strafprozessen nach den ordentlichen Gerichten bis hinauf zum Obersten Gerichtshof (OGH) auch noch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen können? Diese Frage, die Gegenstand einer Kontroverse im "Rechtspanorama" zwischen Strafverteidigern (pro weitgehende Kontrollbefugnis des VfGH in U-Haft-Sachen) und Richterschaft (kontra jeglichen Rechtszug) war, hat in allgemeinerer Form auch den Österreich-Konvent beschäftigt. Genauer ist es dessen "Ausschuss 9", der sich - unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. und VfGH-Mitglied Herbert Haller - um den Bereich "Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit" kümmert.
Die Antwort vorweg: Es zeichnet sich, wie Haller im Gespräch mit der "Presse" berichtet, der Vorschlag eines "Subsidiarantrags" ab: Prozessparteien sollen damit nach der Justiz - wie auch nach dem Verwaltungsgerichtshof - noch den VfGH mit der Frage konfrontieren können, ob das angewendete Gesetz verfassungskonform (bzw. die Verordnung gesetzeskonform) ist. Im Fall einer Aufhebung müsste das Gericht dann auf Basis der bereinigten Rechtslage entscheiden.
Ein weitergehendes Konzept einer "Urteilsbeschwerde", mit der die Richtigkeit der Entscheidung der bisher letzten Instanz noch einmal hinterfragt werden könnte, fand im Ausschuss hingegen keine einhellige Zustimmung. Vor allem die Präsidenten der beiden ins Visier genommenen Höchstgerichte, Johann Rzeszut (OGH) und Clemens Jabloner (VwGH), lehnen eine Oberinstanz für ihre Häuser ab. Sympathie dafür hätten neben Sozialdemokraten und Grünen hingegen einige Mitglieder des VfGH, allen voran Präsident Karl Korinek. Der Subsidiarantrag wurde im Ausschuss daher "nur insofern konsentiert, als er gegenüber der geltenden Verfassungsrechtslage als eine Verbesserung gesehen wurde", heißt es in dem Bericht über den erzielten kleinsten gemeinsamen Nenner.
Justizminister Dieter Böhmdorfer hat einen dritten Vorschlag parat, über den im Ausschuss allerdings noch nicht beraten wurde: Die Generalprokuratur - sie kann bisher jegliche Rechtswidrigkeit in Strafverfahren durch den OGH prüfen lassen - könnte um einen zivilrechtlichen Zweig erweitert werden und, im Fall des Falles, an Stelle der Prozessparteien eine Urteilsbeschwerde beim VfGH einlegen. Haller bezweifelt allerdings, dass dieser Vorschlag im Konvent rundum Gefallen finden wird.
Einigkeit besteht in Hallers Ausschuss 9 indes in anderen wichtigen Punkten: Das aus Politikern, Praktikern und Professoren zusammengesetzte Gremium tritt für die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ein (in der die Unabhängigen Verwaltungssenate aufgehen würden). In der Verwaltung selbst sollte es demnach durchwegs nur noch eine Instanz geben, Rechtsmittel wären stets an eines der neun Landesverwaltungsgerichte (oder eventuell ein Verwaltungsgericht des Bundes 1. Instanz) zu richten. Haller spricht von einer "wirklichen Revolution", die vor allem eines mit sich brächte: große Einsparungspotentiale. Auch der notorisch überlastete Verwaltungsgerichtshof könnte deutlich entlastet werden und sich künftig auf die Entscheidung wirklich wichtiger Rechtsfragen beschränken.
Ebenfalls vor dem Hintergrund der angestrebten Verwaltungsvereinfachung ist der "grundsätzliche Konsens" im Ausschuss zu sehen, den Ländern die Mitsprache bei der Zusammenlegung von Bezirksgerichten zu nehmen. Wie weit man bei dieser konkret gehen könnte, sollte nach Meinung des Ausschusses allerdings keine Frage der Verfassung, sondern der einfachen Gesetzgebung sein.
Wenig Begeisterung findet im Ausschuss hingegen der Vorschlag der Richtervereinigung, künftig einen auch mit Politikern besetzten "Rat der Gerichtsbarkeit" mit der Kür von Richtern zu betrauen (an Stelle des Justizministers): Dadurch sei eine Verpolitisierung der Richterernennung zu befürchten, das Auseinanderfallen von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung sei problematisch, so der Bericht.
Bleibt die Frage, ob und wann die Arbeiten des Österreich-Konvents überhaupt zu einem Ergebnis führen werden. Zuletzt hat die SPÖ damit gedroht, die weitere Zusammenarbeit aufzukündigen (s. dazu Seite 6). Haller könnte sich allerdings vorstellen, dass politisch weniger umstrittene Vorarbeiten wie etwa jene in seinem Ausschuss auch dann genutzt werden könnten, wenn der große Reformwurf nicht gelingen sollte.