In Kürze

ASYL-RICHTLINIE BLEIBT

Der Verfassungsgerichtshof hat aus formaljuristischen Gründen die Beschwerde eines russischen Asylwerbers abgewiesen. Der Kläger habe die gesamte Verordnung eingeklagt, obwohl er nicht von allen Punkten betroffen sei. Die Asyl-Richtlinie des Innenministeriums sieht vor, dass Bürger aus bestimmten Staaten wie Russland, Georgien oder Indien generell von der Bundesbetreuung für Asylwerber ausgeschlossen sind.

KUNSTDIEBE ALS VANDALEN

Mit modernsten Metalldetektoren ausgestattete, bewaffnete Banden graben bei Drmno im Osten Serbiens aus der Erde Kunstgegenstände aus der römischen Kaiserstadt Viminatium aus. Zurück bleiben zertrümmerte Kapitelle, zerbrochene Grabdenkmäler, Scherben von Tongefäßen. Belgrader Archäologen können über das Ausmaß der durch diesen Vandalismus entstandenen Schäden nur mutmaßen. Dem Staat fehlt es an Geld, Ausgrabungen durchzuführen und das Gelände abzusichern.

URTEILE NACH ATOMUNFALL

Rund dreieinhalb Jahre nach dem schwersten Atomunfall in Japans Geschichte hat ein Gericht am Montag sechs leitende Angestellte des Betreibers JCO zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bei dem Unfall in Tokaimura waren am 30. September 1999 zwei Arbeiter ums Leben gekommen, mehr als 600 weitere Personen waren radioaktiver Strahlung ausgesetzt.

GEFLÜGELPEST IN HOLLAND

Die Niederlande begannen am Montag nach Ausbruch der ansteckenden Viruskrankheit mit der Tötung Zehntausender Hühner. Der Export wurde gestoppt.

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