"Absolute Grenzzone" Folter: Wann ist Gewalt legitimes Mittel?

Die Debatte rund um die umstrittenen Aussagen eines hochrangigen deutschen Fahnders zum Entführungsfall "Jakob Metzler" ist auch in Österreich entbrannt.

WIEN. "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." So lautet Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. "Ich würde es wieder so machen", sagt hingegen Frankfurts Polizei-Vize Wolfgang Daschner - und sorgte damit für Aufregung. Daschner, gegen den ein Verfahren läuft, steht zur Androhung körperlicher Gewalt gegen den mutmaßlichen Mörder und Entführer des Bankierssohnes Jakob von Metzler. Ist Foltern ausnahmsweise erlaubt? In Österreich überwiegen die Nein-Stimmen.

Daschner war noch weiter gegangen. Er hatte einen Kampfsportlehrer bereit gestellt, der dem Verdächtigen Schmerzen zufügen hätte sollen. So weit kam es nicht. Der Verdächtige verriet, wo der Entführte zu finden sei, der Bub war aber schon tot. "Es gibt Fälle übergesetzlichen Notstandes", sagt Roland Miklau, Chef der Straflegislativsektion vom Justizministerium in Wien. "So abwegig, wie manche tun, ist das nicht."

Polizeiliche Zwangsgewalt

Miklau unterstreicht aber, daß man sich mit diesem Thema in einer "absoluten Grenzzone" befinde. Dennoch sei es "nicht auszuschließen, daß die Androhung von Gewalt gerechtfertigt sei". Doch: "Bei der Durchführung überschreitet man eine Grenze." Das Folterverbot lasse "keine Abwägung" zu.

Der deutsche Fahnder hatte sich nicht als Folterknecht gesehen, seine Entscheidung sei als polizeiliche Zwangsgewalt zur Gefahrenabwehr zu betrachten. Selbst der deutsche Richterbund hatte erklärt, Folter sei "vorstellbar", wenn ein höherwertiges Rechtsgut gerettet werden könne. Diese Aussage wurde jedoch am Montag relativiert: "Jede Art von Gewalt zur Erzwingung einer Aussage sei verboten", hieß es dann.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, sagte der "Presse": "Folter ist niemals und unter gar keinen Umständen zulässig." Auch nicht in dem Fallbeispiel des Terroristen, der weiß, wann und wo ein Flugzeug in einen Wolkenkratzer krachen wird, wodurch Tausende Tote zu erwarten sind. Zu Ende gedacht hieße das: Wenn man nur das Umfeld des Terroristen kenne, könnte man aus seinem Dorf 50 Kinder foltern, dies im Fernsehen übertragen, um den Täter zum Einlenken zu bringen.

Der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Wien, Paul Michael Zulehner: "Wer einmal foltert, foltert wieder. Folter ist kein legitimes Mittel zur Wahrheitsfindung." Im Rechtsvollzug sei "ethisch restriktives" Vorgehen angebracht.

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