Kammer klagt gegen Lkw-Maut

Die ab Jänner geltende "Doppelmaut" (Road pricing und Tunnelmaut) wird von der Wirtschaft vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft.

graz. Die Wirtschaftskammern in den Ländern machen nun mit voller Kraft gegen die Lkw-Maut mobil. Bekanntlich müssen Lastwagen ab 1. Jänner eine Maut von 13 bis 27 Cent je Kilometer (abhängig von der Fahrzeuggröße) bezahlen. Für den steirischen Wirtschaftskammer-Chef Peter Mühlbacher ist dies eine "Doppelmaut", da im Gleinalm- und Bosrucktunnel nach wie vor die bisherigen Tunnelmauten gelten.

"Wir werden im Jänner gegen diese Benachteiligung klagen", kündigt Mühlbacher deshalb an. Die Wirtschaftskammern (WK) der Bundesländer Steiermark, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg ziehen gemeinsam vor Gericht. "Wir haben uns bundesländerweit abgestimmt", bestätigt der Präsident der WK Kärnten, Franz Pacher.

Da in anderen Bundesländern keine mautpflichtigen Tunnel stehen, fühlt man sich im Süden benachteiligt. "Die Doppelmaut verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz", meint Mühlbacher.

"Man kassiert für etwas, das schon bezahlt ist."

Franz Pacher, Wirtschaftskammer

Allerdings handelt es sich streng genommen um keine Doppel-, sondern um eine erhöhte Sondermaut. Denn in den mautpflichtigen Tunnel ist kein "Road pricing" zu bezahlen. Die Wirtschaft rechnet aber vor, dass nun ein Lkw-Kilometer in Summe bis zu 65 Cent koste. "Exporte nach Deutschland werden um bis zu 30 Prozent teurer", so Mühlbacher. Die bemauteten Tunnel müssten längst ausfinanziert sein, heißt es. "Es wird für etwas kassiert, das schon gezahlt ist", führt Pacher den Tauerntunnel als Beispiel an. Die Kammern hätten zunächst sogar angeboten, eine etwas höhere Kilometermaut in Kauf zu nehmen, wenn die Tunnel-Bemautung fällt. "Damit die Belastung gleichmäßig verteilt wird", so Mühlbacher. Der Plan scheiterte aber am Veto der Wiener Wirtschaft.

Die Kammern können allerdings nicht als Institutionen klagen, sondern brauchen als Kläger einen betroffenen Betrieb, wie der mit der Causa betraute Rechtsanwalt Manfred Angerer im Gespräch mit der "Presse" erklärt. Angerer sucht nach dem "Idealfall", mit dem man vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen kann. "Das kann ein Tischler genauso gut sein wie ein Spediteur oder Baumeister." Ob die Klage gegen die Republik Österreich beim Verfassungsgerichtshof in Wien oder beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingebracht wird, werde über die Feiertage geprüft. "Bis Mitte Jänner wissen wir, in welche Richtung das geht, dann kommt der Feinschliff", so der Kärntner Rechtsanwalt Angerer. De facto kann die Klage erst nach einem Anlassfall eingebracht werden, also wenn ein Unternehmer erstmals die erhöhte Sondermaut zahlen musste.

Die Steirer weisen besonders auf die bevorstehende EU-Erweiterung hin: Slowenien und Ungarn würden Ziel-1-Gebiet werden, während Österreich auf allen Gebieten "Musterschüler" sei und daher als Standort zu teuer werde. Mühlbacher nennt etwa auch die Energiebesteuerung zur Erreichung des Kyoto-Ziels.

Mühlbacher weist im Rahmen eines Jahresrückblicks darauf hin, dass der ÖBB-Streik 100 Millionen Euro gekostet und dazu einen enormen Image-Schaden gebracht habe. "Die steirische Automobilindustrie, die just in time liefern muss, erleidet dadurch Schaden".

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