Geschworene schmetterten Mordanklage ab

Mit diesem Prozessausgang hat kaum jemand gerechnet: Der Mordprozess gegen Alfonso B. - er soll eine Studentin ertränkt haben - endete mit einer Verurteilung wegen Totschlags.

WIEN. Angeklagt war Mord. Herausgekommen ist Totschlag. Das drohende "Lebenslang" blieb dem 39-jährigen Angolaner Alfonso B. somit erspart. Statt dessen wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zehn Jahren verurteilt. Dagegen meldete der Staatsanwalt sofort Nichtigkeitsbeschwerde an. Nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug. Mittwoch vormittag hatten noch die Eltern der getöteten Medizinstudentin Barbara E. den qualvollen Weg in den Zeugenstand antreten müssen. Noch einmal schildern sie die Gefühlswelt ihrer Tochter, die vorigen Oktober 22-jährig in der Neuen Donau ertränkt wurde.

Als Mörder steht Alfonso B. vor den Geschworenen. Seine Verantwortung in dem seit Montag laufenden Prozess stößt bei Richter Kurt Wachsmann auf Widerwillen: "Sie stellen die Geduld des Gerichts auf eine sehr große Probe. Es sollte schon so sein, dass man irgendwo einen Kern von Wahrheit sehen kann."

Unter Tränen, sich selbst immer wieder mit ein paar Schluck Wasser helfend, erklärt der bis zuletzt um Fassung ringende Vater der Getöteten, seine Tochter habe nur gemeint: "Mach dir keine Sorgen. Ich werde das Problem von selber lösen." Mit dem "Problem" hatte Barbara die unheilvolle Beziehung zu dem 16 Jahre älteren, eifersüchtigen Afrikaner angesprochen. Dieser, so sagt der Ankläger, habe die streng katholisch erzogene Hochschülerin nicht gehen lassen wollen, sie gewürgt und dann in die Neue Donau geworfen. Barbara müsse noch gelebt haben, als sie ins Wasser fiel - dies stellt der Gerichtsmediziner fest. Sie sei unter Wasser gedrückt worden, ergänzt der Ankläger.

B. hingegen sagt, er habe "Babsi" nach einem Streit "unabsichtlich" gewürgt und dann in Panik ins Wasser geworfen.

Stunden vor der Tat sei Barbara "zu Bett gegangen", so der Vater. "Es war dann still und das war das Letzte, was ich von ihr gesehen habe." An die tränenerstickten Worte des Vaters knüpft die Mutter an: "Meiner Meinung nach hat Alfonso sie weggelockt. Sie ist schon im Bett gelegen." Die Mutter über den Angeklagten, der übrigens verheiratet und vierfacher Vater ist: "Mein mütterlicher Instinkt hat mir gesagt, das ist ein schwieriger Charakter." Anfänglich habe sie gedacht: "Er ist als Freund ok., aber ein Mann zum Heiraten ist er nicht."

Letztlich wird die Mordanklage von den Geschworenen mit fünf zu drei Stimmen abgeschmettert. Alfonso B., so meinen die Laienrichter, habe in einer "allgemein begreiflichen Gemütsbewegung" gehandelt.

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