Allgemein begreiflich

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ine 22jährige Medizinstudentin wird bis zur Bewusstlosigkeit ge würgt und danach in die Neue Donau geworfen. Der Mann, der angeklagt ist, den Kopf seines Opfers bis zum Tod unter Wasser gedrückt zu haben, wird wegen Totschlags verurteilt. Nicht wegen Mordes.

Alfonso B. (39), als Gewalttäter vorbestraft, vierfacher Familienvater aus Angola, wollte Barbara nicht frei geben. Sie sei seine große, seine ewige Liebe gewesen, sagt er. Barbara hatte bereits zwei Abtreibungen hinter sich gebracht. Sie litt darunter.

Das Würgen müsse mindestens ein bis zwei Minuten gedauert haben, erklärt der Gerichtsmediziner. Alfonso B. spricht von kurzem "Zupacken" im Zuge eines Streits. In Panik habe er sich der Leblosen entledigen wollen und sie (nach einem Spaziergang an der Neuen Donau) ins Wasser geworfen. "Allgemein begreiflich", urteilen die Geschworenen.

Selbst wenn man minutenlanges Würgen (freilich begleitet von Emotionen) als "allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" (dies ist das Wesen des Totschlags) ansieht, fehlt noch der "Wurf" der bewusstlosen (aber erwiesenermaßen noch lebenden) Frau ins Wasser. Ist der auch "allgemein begreiflich"?

Begreift die Allgemeinheit, warum sich die Berufsrichter mit "Totschlag" abfinden? Sie hätten die Möglichkeit gehabt, den (von einem allgemeinen Raunen begleiteten) Spruch der Geschworenen wegen Irrtums auszusetzen. Dann hätte der Oberste Gerichtshof eine Wiederholung des Prozesses anordnen können. Anstatt einzugreifen verhängten die Berufsrichter die Höchststrafe (zehn Jahre Haft) für Totschlag - so als ob sie eine irrige Entscheidung der Laienrichter durch möglichst viel Strafe übertünchen wollten.

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