Abhören: Bund muss zahlen

Verfassungsgerichtshof: Überwachungskosten zu Lasten der Telekomfirmen sind verfassungswidrig.

WIEN (jake). Erleichterung bei der Telekom-Branche: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun den Paragraf im Telekomgesetz (TKG) für verfassungswidrig erklärt, der die Kosten für das gerichtlich angeordnete Abhören von Telefonaten und der Überwachung des E-Mail-Verkehrs zwingend den Telekombetreibern anlastete. Begründet wurde das Urteil mit der "Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit". "Lediglich budgetäre Gründe seien zur Rechtfertigung" vorgebracht worden. Die Strafverfolgung sei ausschließlich die Sache des Bundes.

T-Mobile, Tele.ring, Telekom Austria (TA), Mobilkom, 3G (Hutchison Whapoa) sowie UTA hatten gegen die Übernahme der Überwachungskosten beim VfGH ein Verfahren angestrengt. UTA hatte alleine schon 500.000 Euro in die Überwachung investiert, weitere 35.000 Euro würden pro Jahr anfallen. Bei der TA würde die technologische Aufrüstung für die Überwachung rund 15 Mill. Euro kosten. Die Neuregelung soll in das neue TKG, das bis 24. Juli beschlossen werden soll, eingearbeitet werden, oder in einer Novelle bis Ende 2003 umgesetzt werden.

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