Massive Pensionskürzung beschlossen

Später in Pension gehen, weniger bekommen: Das sieht das VP/FP-Koalitionspapier vor.

WIEN. Die schwarz-blaue Regierung will die größte bisher geplante Pensionsreform durchziehen. Zwischen 1. Jänner 2004 und 2033 sollen Maßnahmen greifen, die die Pensionen nachhaltig kürzen werden.

Bereits mit nächstem Jahr startet laut Koalitionspakt die Anhebung des Durchrechnungszeitraumes zur Berechnung der Pension. Derzeit werden für ASVG-Versicherte die dem Verdienst nach besten 15 Jahre (die gerade auf 18 angehoben werden) zur Pensionsberechnung hergenommen. Ab 2004 soll dieser Durchrechnungszeitraum um zwölf Monate pro Jahr steigen - was gerade bei steilen Einkommensverläufen eine deutliche Pensionskürzung darstellt.

Bei Beamten geht es noch schneller, nämlich um 18 Monate pro Jahr. Denn Beamtenpensionen bemessen sich derzeit immer noch am Letztgehalt. Auch bereits pensionierte Beamte werden zur Kasse gebeten. Sie sollen künftig statt 2,3 Prozent um einen Prozentpunkt mehr ihrer Pension zur Sicherung der Pensionen abführen.

Zu Pensionskürzungen von bis zu zehn Prozent kann es durch eine weitere Regelung kommen: Ab 2004 soll die Höchstpension von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage nicht mehr nach 40, sondern erst nach 45 Versicherungsjahren erreicht werden. Dies ergibt sich aus der Herabsetzung des sogenannten Steigerungsbetrages von 2 auf 1,78 Prozent pro Jahr. (Dieser Steigerungsbetrag multipliziert mit den Versicherungsjahren ergibt - als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage - die Pensionshöhe.) Durch diese Maßnahme werden für viele auch erst die Strafabschläge für die Frühpension wirksam.

Die Frühpension selbst wird mit Ende 2009 abgeschafft. Mit genügend Versicherungszeiten kann man derzeit 3,5 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsalter in die Rente gehen. Das Frühpensions-Antrittsalter wird nun schrittweise (2004 um vier Monate, 2005 um sechs Monate, 2006 bis 2009 um je acht Monate) auf das gesetzliche Pensionsalter von 60/65 Jahren angehoben.

Bis 2009 wird als Übergangsregel das Bonus-Malus-System ausgebaut. Dadurch erhält man für jedes Jahr, das man länger arbeitet, 4,2 Prozent mehr Pension. Wer früher in die Rente geht, erhält um 4,2 Prozent pro Jahr weniger. Bei den derzeit möglichen dreieinhalb Jahren vorzeitigen Pensionsantritts kommt damit ein Abschlag von 14,7 Prozent heraus. Heute beträgt der maximale Abschlag 10,5 Prozent.

Eine Ausnahme bildet die "Hacklerregelung", die vorsieht, dass (hauptsächlich) Arbeiter mit vollen 40 bzw. 45 (Frau/Mann) Versicherungsjahren bis 2010 noch fünf Jahre früher in Pension gehen dürfen - dafür allerdings auch Abschläge von bis zu 14,7 Prozent in Kauf nehmen müssen.

Die Frühpension bei langer Arbeitslosigkeit läuft aus. Statt dessen gibt es künftig für Ältere, die in den letzten 15 Monaten ein Jahr lang arbeitslos waren, ein Altersübergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Maßnahmenpaket mit Lohnnebenkopstensenkungen und "Kündigungsstrafe" soll verhindern, dass durch den Wegfall der Frühpension noch mehr Ältere arbeitslos werden (siehe Seite 26).

Als mittelfristige Maßnahme wird die Vereinheitlichung der Pensionssysteme angestrebt. 2033, nach der Verlängerung der Durchrechnungszeiträume soll das Regelpensionsalter dann generell bei 65 liegen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch das Pensionsalter der Frauen bereits angehoben. Wer früher zu arbeiten aufhören will, wird mit noch kräftigeren Abschlägen rechnen müssen. In Planung ist eine Mindestpension für alleinstehende, unterversorgte Personen - die derzeit nur Sozialhilfe erhalten.

Die Versicherungszeit für Kindererziehung soll von 18 auf 24 Monate angehoben werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.