Massive Abstriche beim ÖBB-Dienstrecht geplant

Beim Dienstrecht für ÖBB-Mitarbeiter soll es empfindliche Abstriche geben. Die Gewerkschaft droht bereits mit Streik.

WIEN (apa). Ein Vorentwurf zur Novelle des ÖBB-Dienstrechts sorgt für Aufregung. Die Kernpunkte:

Die deutliche Lockerung des Kündigungsschutzes, die Aufhebung des Versetzungsschutzes, das Einfrieren von Gehältern durch die Streichung der automatischen Gehaltsvorrückungen, die Straffung der geltenden Überstunden- und Sonderurlaubsregelungen, die Kürzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Beschneidung der Mitwirkungsrechte der Eisenbahnergewerkschaft.

Kündigungen sollen - so die Erläuterungen Stand Anfang September - künftig für alle Mitarbeiter unter 40 Jahren möglich sein, wenn sie „bei den ÖBB nicht mehr beschäftigt werden können". Außerdem können Mitarbeiter nach dem neuen Dienstrecht auch an andere Unternehmen außerhalb der ÖBB verleast werden. Wer sich weigert, kann ebenfalls gekündigt werden. Für alle Gekündigten soll es eine Abfertigung geben.

In Kraft treten soll die Dienstrechtsreform mit 1.1.2004. Teilweise - etwa beim Fall der Gehaltsvorrückungen - werden die neuen Regelung aber erst in einigen Jahren greifen. Für Änderungen muss großteils in die Einzelverträge von rund 42.500 Bahnbedienstete eingegriffen werden, was selbst im Gesetzesentwurf zumindest als „verfassungsrechtlich sensibel“ eingestuft wird. Dennoch geht die Regierung in den Erläuterungen davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Eingriffe aus Gründen des „öffentlichen Interesses“ an der Reform genehmigen werde.

Der Vorsitzende der Eisenbahnergewerkschaft, Wilhelm Haberzettl, drohte am Mittwoch mit Kampfmaßnahmen. Wenn der Entwurf in den nächsten Tagen ohne Akkordierung mit der Gewerkschaft in Begutachtung geht, werde man unmittelbar mit einem Überstundenboykott antworten. Auch Streiks schließt er in weiterer Folge nicht aus. Verkehrsminister Hubert Gorbach (F) sieht keine Chance für die Aufrechterhaltung des Kündigungsschutzes bei den ÖBB. "Um die Kompetenzen der Personalvertretung und die Unkündbarkeit wird die Gewerkschaft kämpfen, aber das wird nicht zu halten sein", betonte der Minister.

Konkret kritisiert Haberzettl vor allem die unmittelbaren Eingriffe in Einzelverträge. „Die Eisenbahner und die Personalvertretung waren in den letzten Jahren durchaus bereit, auch Verschlechterungen in Kauf zu nehmen. Deshalb ist es auch jetzt nicht notwendig, sofort mit gesetzlichen Regelungen in die Einzelverträge einzugreifen“, meint Haberzettl. Außerdem verlangt er längere Übergangsregelungen im Gesetz. „Derart schwerwiegende Änderungen, wie sie im Dienstrechtsgesetz angedacht sind, müssen auf jeden Fall durch lange Übergangsfristen und Einschleifregelungen abgefedert werden“, meint der Gewerkschafter.

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