Um einer Verurteilung durch den EuGH zuvorzukommen, gibt Österreich nun den Widerstand gegen das EU-Gentechnik-Recht auf.
WIEN. Österreich hat wie viele EU-Staaten bisher die EU-Richtlinie zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aus dem Jahr 2001 nicht umgesetzt. Das Hauptargument dafür war, dass man noch die EU-Verordnungen über Kennzeichnung, und Rückverfolgbarkeit sowie die Zulassungsvorschriften für Lebens- und Futtermittel abwarten wolle. Die EU-Kommission hat daher im Dezember 2002 gegen viele EU-Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Der Druck zeigt nun Wirkung, denn es zeichnet sich eine politischer Schwenk ab. Das Gesundheitsministerium, das seit 1. Mai nicht mehr von Vizekanzler Herbert Haupt (FP) sondern von Maria Rauch-Kallat (VP) geleitet wird, hat kürzlich einen Vorschlag zur Novelle des Gentechnikgesetzes vorgelegt, mit dem die Freisetzungsrichtlinie umgesetzt wird.
In der Begründung heißt es: Da die Arbeit an den EU-Verordnungen länger als geplant dauert und mit deren Inkrafttreten nicht vor 2004 zu rechnen ist, sei die Freisetzungsrichtlinie "so rasch als möglich" umzusetzen, um einer allfälligen Verurteilung durch den EuGH zu entgehen.
Die Novelle sieht unter anderem ein völlig neues Zulassungsverfahren vor, eine Befristung der Zulassungen auf zehn Jahre, die verpflichtende Überwachung von in Verkehr gebrachten GVO und den Aufbau von öffentlich zugänglichen Registern darüber, welche Sorten wo angebaut werden.
Vorerst in österreichischer Hand bleibt die Behandlung "allfälliger" Freisetzungsanträge für GV-Pflanzen - derzeit gibt es in Österreich keinen. Mit in Kraft treten der EU-Zulassungsverordnung 2004 wird dieses Verfahren für Lebens- und Futtermittel dann von der EU durchgeführt. Es wird aber weiterhin für GVO im Non-Food-Bereich - etwa als Industrierohstoff oder für die Energieerzeugung - gelten.
Der Gesetzesentwurf nimmt auch Rücksicht auf die biologische Landwirtschaft, die sich durch mögliche Verunreinigungen ihrer Produkte mit GVO in ihrer Existenz bedroht sieht. Die Bundesregierung soll auf Vorschlag des Gesundheits- oder des Landwirtschaftsministers den Anbau von GVO in bestimmten Gebieten untersagen dürfen, etwa in "allenfalls eingerichteten gentechnikfreien Bewirtschaftungsgebieten".
Die Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie werde "gewisse Kosten" sowohl beim Bund als auch bei den Ländern - denen die Überwachung übertragen werden kann - verursachen, heißt es weiter. Deren Höhe freilich sei derzeit nicht abschätzbar - mangels Erfahrung mit Freisetzungen.