Umstrittene Zinsen

Die Arbeiterkammer will gegen eine Änderung des Pensionskassengesetzes zum Höchstgericht gehen.

WIEN (red.). Die Arbeiterkammer (AK) will die Neuregelung der Mindestverzinsung bei Pensionskassen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen. Nach derzeitiger Rechtslage sind die Pensionskassen verpflichtet, jährlich mindestens rund 1,5 Prozent Rendite des ihnen anvertrauten Geldes zu erreichen. Gelingt ihnen dies nicht, müssen sie aus ihrem Eigenkapital den fehlenden Betrag dem von ihnen verwalteten Fremdvermögen zuschreiben.

Nach Regierungsplänen soll diese Nachschusspflicht nun nur für jenen Teil des verwalteten Geldes gelten, der im jeweiligen Jahr zur Auszahlung an Pensionsberechtigte kommt. Für AK-Direktor Werner Muhm wäre dies "de facto die Abschaffung der Mindestverzinsung", weil über einen derart langen Zeitraum - bis ein Kassen-Kunde das Pensionsalter erreicht - die Mindestverzinsung ohnehin zu Stande komme. Tatsächlicher Nachschussbedarf könne damit kaum noch entstehen. Dies sei ein Verstoß gegen die "Unverletzlichkeit des Eigentums".

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.