ÖBB: Gewerkschaft bringt gesamte Pensionsreform vor VfGH

Schwere Niederlage für Eisenbahner: Das Höchstgericht hält Eingriffe in die Eisenbahner-Pensionen für zulässig. Haberzettl plant nun die Pensionsreform 2003 vor das Höchstgericht zu bringen.

WIEN (red.) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält den Eingriff in die privatrechtlichen Pensionsverträge der ÖBB für zulässig. Die Höchstrichter haben heute das ÖBB-Pensionsgesetz aus dem Jahr 2001 ohne Einschränkungen bestätigt. Begründet wird dies vor allem mit der laufenden Harmonisierung sämtlicher Pensionssysteme und den erhofften Einsparungen fürs Budget. Daher sei ein Gesetzeseingriff in das ÖBB-Pensionssystem von öffentlichem Interesse, so die Begründung. Mit dem Gesetz war unter anderem das Pensionsalter der Eisenbahner um eineinhalb Jahre auf 54 1/2 Jahre angehoben worden.

Gesamte Pensionsreform 2003 vor VfGH

Als Konsequenz aus der Bestätigung des ÖBB-Pensionsgesetzes aus dem Jahr 2001 durch den Verfassungsgerichtshof will die Eisenbahnergewerkschaft (GdE) nun die gesamte Pensionsreform des Jahres 2003 vor den VfGH bringen. Der VfGH habe die Aufhebung der Pensionsreform 2001 deshalb abgelehnt, weil die Eingriffe in die privatrechtlichen Verträge der Eisenbahner im Vergleich mit anderen Versichertengruppen "nicht unverhältnismäßig" gewesen seien. Die Pensionsreform des Jahres 2003 könne aber keinesfalls als "maßvoll" interpretiert werden, begründete GdE-Vorsitzender Wilhelm Haberzettl am Montag in einer Aussendung den neuerlichen Gang vor das Höchstgericht.  Die GdE erwarte, dass im Zuge der Harmonisierungsdiskussion nunmehr alle Fakten auf den Tisch gelegt würden. So dürfe es bei den Eisenbahnern nicht nur eine fortschreitende Erhöhung des Pensionsantrittsalters geben, sondern es müsse auch eine Senkung der bisher um 47 Prozent höheren Pensionsbeiträge stattfinden.

Für Reform des Dienstrechts interessant

Das Urteil war vor allem deshalb mit Spannung erwartet worden, weil die Regierung im Zuge der ÖBB-Reform mit einem neuen Eisenbahner-Dienstrechtsgesetz weitere Eingriffe in die ÖBB-Dienstrechtsverträge vornehmen wollte. Zwar hat die Regierung angesichts der ÖBB-Streiks darauf verzichtet, per Gesetz - das am 3. Dezember im Nationalrat beschlossen werden sollte - das ÖBB-Dienstrecht zu reformieren. Gewerkschaft und Vorstand sollen nun bis Ende April Änderungen ausverhandeln. Sollten diese Verhandlungen aber kein befriedigendes Ergebnis bringen, hat die Regierung angekündigt, doch per Gesetz eingreifen zu wollen.

Haberzettl:  Inzwischen größte Befürworter der Harmonisierung

Eisenbahner-Gewerkschaftschef Willhelm Haberzettl erklärte bereits im Vorfeld: "Im Hinblick auf die nötige Harmonisierung der Pensionssysteme verliert das Urteil an Schrecken. Die Eisenbahner sind in der Zwischenzeit die größten Befürworter der Harmonisierung". Haberzettl argumentierte, dass das Pensionsalter hinaufgesetzt worden sei, die Pensionsbeiträge von Aktiven und Pensionisten aber blieben. "Davon wollen wir sehr viel zurück haben."

Parteigremien stimmen über Kompromiss zur ÖBB-Reform ab
Auch der Verkehrsausschuss des Parlaments befasst sich heute mit der ÖBB. Am Nachmittag soll die Debatte über die ÖBB-Reform abgeschlossen werden. Davor soll in den Parteigremien der vier Parlamentsfraktionen über einen Kompromiss beraten werden, dem auch die SPÖ zustimmen könnte. Am Donnerstag soll der Nationalrat das Gesetz beschließen. Der Kompromiss sieht Zusagen der Regierung hinsichtlich des Personalabbaus, der Finanzierung und einer Stärkung der geplanten Holding vor. Außerdem soll noch einmal betont werden, dass es zu keiner Privatisierung der ÖBB kommen wird.

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