Post-/Bahnbus-Fusion: "Unglaubliche Kartellentscheide"

Österreich leidet laut Wifo-Experten Böheim unter einer schwach ausgeprägten Wettbewerbskultur.

Wien. Herbe Kritik übt der Wettbewerbsexperte des Wifo, Michael Böheim, an der Fusion von Post- und Bahnbus. "Es ist unglaublich, dass diese Transaktion ohne eine einzige Auflage vom Kartellgericht genehmigt wurde. Das wäre ungefähr so, als würde Spar Billa von der Rewe-Gruppe ohne Auflagen übernehmen dürfen", meint Böheim im "Presse"-Interview. Aus seiner Sicht müssen sowohl die Bundeswettbewerbsbehörde als auch der Bundeskartellanwalt von ihrem Rekursrecht Gebrauch machen und die Fusion beeinspruchen. Dann müsste sich der Oberste Gerichtshof der Causa annehmen.

Massive Auflagen wären laut Böheim schon ob der marktbeherrschenden Stellung von Post- und Bahnbus gerechtfertigt. Allein in rund 700 Gemeinden Österreichs reduziert sich der öffentliche Nahverkehr auf Post- und Bahnbus. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Kartellgerichts war ein Gutachten, das eine dominante Stellung von Post- und Bahnbus verneint hatte. Begründung: Auch der Individualverkehr gehöre zum relevanten Markt. "Das ist absurd. Schließlich kommt etwa für Schüler das Auto als Alternative zum Bus wohl nicht in Frage", so Böheim.

Der Fall Bahn/Postbus ist aus der Sicht Böheims charakteristisch für die hierzulande unterdurchschnittlich ausgeprägte Wettbewerbskultur. Während im angelsächsischen Raum faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer traditionell verankert sind, sei Österreich von einer konsensualen Entscheidungsfindung geprägt: "Konsens und ein scharfes Wettbewerbsregime schließen sich aber per definitionem aus. Und mit der viel zitierten österreichischen Gemütlichkeit passt Wettbewerb eben nicht zusammen. Wettbewerb heißt nämlich mehr Anstrengung und ein höherer Leistungswillen".

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar war für Böheim neben dem Sanktus für die "Formil"-Magzinehe auch die Entscheidung des Kartellgerichts, die Teilfusion regionaler Energieversorger zur "Energie Allianz" ohne nennenswerte Auflagen zu genehmigen. Immerhin entstand dadurch ein Gebilde mit Marktanteilen jenseits der 50 Prozent. Mittlerweile wurde diese Gruppe im Gasbereich noch um die OMV, im Strombereich um den Verbund erweitert.

Wettbewerbsrechtliche Fortschritte ortet der Wirtschaftsforscher indes durch die jüngste Kartellrechtsnovelle und die damit ins Leben gerufene Wettbewerbsbehörde. Der Wifo-Experte befürchtet aber, dass die Politik das Thema Wettbewerb damit geregelt sieht. "Das wäre ein fataler Irrtum", so Böheim.

Insbesondere die Ressourcenausstattung der Behörde sei ein zentrales Problem. "Es krankt schon daran, dass in der Behörde kein Wettbewerbsökonom mit langjähriger einschlägiger Erfahrung vertreten ist", so Böheim. Statt der 19 in der Wettbewerbsbehörde angesiedelten Mitarbeiter wären 25 bis 30 Beschäftigte nötig. Nur so könne die Behörde einen lebendigen Wettbewerb sicherstellen.

Die benötigten Ressourcen seien aus dem Bundesbudget zu finanzieren: "Jeder Euro, der in die Sicherstellung eines effektiven Wettbewerbs gesteckt werde, kommt mehrfach zurück", ist der Wifo-Experte überzeugt.


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