Voest & SPÖ rufen Hl. Barbara zu Hilfe

Während Rechtsexperten vor einer bevorzugten Zuteilung von Voest-Aktien an Inländer warnen, macht Linz gegen die Privatisierung mobil.

Wien. Oberösterreich rüstet zur Schlacht gegen unerwünschtes ausländisches Kapital. Die SPÖ warnt vor dem Einzug des "Kasino-Kapitalismus" in Linz. Um einen "Totalverkauf der Voest" abzuwenden, wird nun sogar die Heilige Barbara zu Hilfe gerufen. Heute wird SP-Chef Alfred Gusenbauer in Linz von Voest-Arbeitern eine Statue der Heiligen und Schutzpatronin der Bergarbeiter übergeben. Nicht ohne Pikanterie ist freilich, dass die Hl. Barbara auch Patronin der Totengräber ist.

Ungeachtet dessen will auch der wahlkämpfende Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) mit allen Mitteln verhindern, dass die Voestalpine in "falsche Hände" kommt. Gelingen soll dies etwa dadurch, dass im Zuge der Voest-Privatisierung "österreichisch-oberösterreichische Anleger" bevorzugt bedient werden. Aus der Sicht von Rechtsexperten wäre eine derartige Bevorzugung allerdings illegal, weil ausländischen Kleinaktionäre klar diskriminiert würden. Und das würde dem Gemeinschaftsrecht widersprechen, meint der Brüsseler Europarechtsexperte Rainer Roniger.

Roniger hält es zudem für nicht unproblematisch, wenn in der Zuteilung der Aktien zwischen Groß- und Kleinanlegern unterschieden wird. In der Erste Bank, die zusammen mit J.P. Morgan die Voest-Privatisierung abwickeln wird, sieht man darin kein Problem. Unzulässig wäre es aber auch Sicht der Experten der Erste Bank, wenn zwischen in- und ausländischen Investoren unterschieden würde. Theoretisch könnten die Voest-Aktien - wie von Pühringer gewünscht - als "Volksaktie" vor allem an Kleinanleger abgegeben werden. Dies ist bei einer derart hohen Aktienzahl aber ohnehin graue Theorie.

In der Praxis wird der Verkauf der Voest-Aktien folgendermaßen über die Bühne gehen: Die Erste Bank wird zusammen mit der J.P. Morgan das "Bookbuilding" für die von der ÖIAG verkauften Aktien vornehmen. Darunter ist ein international übliches Verfahren zur Preisfindung zu verstehen. Letztere wird im Dialog mit den Anlegern vorgenommen. J.P. Morgan und Erste nehmen als "Book-Runner" Zeichnungswünsche und Preisvorstellungen von Anlegern entgegen, die in ein elektronisches Orderbuch eingetragen werden.

Am Ende der festgelegten "Order-Taking-Phase" gehen die beiden Banken die Aufträge durch und ermitteln - streng nach Angebot und Nachfrage - den marktorientierten Platzierungspreis. Es folgt die heikle Phase der Zuteilung. Dabei können "Book-Runner" eigenen Angaben zufolge durchaus Unterscheidungen zwischen Investoren treffen. So sei es üblich, größere Investoren bevorzugt zu bedienen, mit denen die "Book-Runner" in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben. Das sind jene Investoren, die sich von erworbenen Anteilen nicht sofort trennen und eventuell zu Nachkäufen bereit wären. Eine Differenzierung, die rechtlich freilich nicht unumstritten sein dürfte.

Fühlt sich ein Interessent - etwa ein ausländischer - bei der Zuteilung benachteiligt, kann ein Blick ins Orderbuch Aufklärung bringen, ob er seinem angemeldeten Interesse gemäß fair bedient wurde. Konsequenzen einer bewiesenen Benachteiligung könnten Schadenersatzforderungen oder ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik sein.

Der Vertreter der Kleinanleger, Wilhelm Rasinger, begrüßt zwar die Privatisierung der Voest über die Börse, befürchtet aber, dass die Zeit zu knapp bemessen sei. Nach Ansicht Rasingers wären zumindest zwei Monate nötig, um Kleinanleger ausreichend über die Details der Privatisierung zu informieren. Zuletzt wurde als Verkaufsdatum ja häufig Mitte bis Ende September genannt.


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