Die SPÖ versucht nun Pensionsreform und Abfangjägerkauf mit einem neuen juristischen Argument beim Verfassungsgerichtshof zu Fall zu bringen. Die Chancen dafür stehen aber schlecht.
WIEN. Oft war die Rede vom Vertrauensschutz und dem Gleichheitssatz, wenn die SPÖ in letzter Zeit Gesetze der schwarz-blauen Koalition beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) - mit geringem Erfolg - angefochten hat. Das neue Zauberwort heißt ab sofort "Sammelgesetz".
Gemeint sind damit die 91 verschiedenen Materien (darunter Pensionsreform und der Ankauf der Eurofighter), die im Budgetbegleitgesetz zusammengefasst sind und nach der Abstimmungspanne im Bundesrat und der Nachdenkpause des Bundespräsidenten nun Gesetzeskraft erlangen. Doch diese Zusammenfassung verschiedenster Gesetze in einem Paket verstößt nach Ansicht der SPÖ gegen die Verfassung, was in wenigen Wochen, wenn der Drittelantrag des SP-Parlamentsklubs beim VfGH eingelangt ist, auch das Höchstgericht beschäftigen wird.
Doch die Chancen auf eine Aufhebung des Pakets stehen denkbar schlecht. "Es ist richtig, dass Sammelgesetze bedenklich sind, aber verfassungsrechtlich ist es das kaum", meint der Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer im "Presse"-Gespräch. "Das wird seit Jahren gemacht. Auch von der SPÖ$!R", sagt Mayer und verweist auf ein Sammelgesetz der rot-schwarzen Koalition im Jahr 1996, das ähnlich viele Materien enthielt.
Noch schwerer als die Meinung Mayers dürfte wohl jene von VfGH-Präsident Karl Korinek wiegen, der im Juli in der ORF-Pressestunde zwar die Praxis der Sammelgesetze beklagte ("das ist kein guter Zustand"), gleichzeitig aber meinte, "aufheben kann man es deshalb auch nicht".
Vor zwei Jahre hatte Korinek, damals noch als VfGH-Vize, allerdings zur selben Problematik gemeint: "Das kann schon einmal verfassungsrechtliche Dimensionen erreichen." Korinek verwies dabei auf ein Erkenntnis des Höchstgerichts, das Vorschriften für verfassungswidrig erkläre, die nur mit "archivarischem Fleiß" zu ermitteln seien. Das zitierte Erkenntnis bezieht sich allerdings auf komplizierte und nur schwer nachvollziehbare Verweisungen innerhalb eines Gesetzes. Die verschiedenen Materien der Budgetbegleitgesetze sind aber mit Hilfe des Indexes leicht zu finden.
Ex-VfGH-Präsident Ludwig Adamovich hielt in seinem Gutachten für den Bundespräsidenten das "Denksporterkenntnis" nicht für geeignet, Thomas Klestil zu empfehlen, seine Unterschrift unter das Gesetz zu verweigern. In der zitierten Entscheidung hält der VfGH fest, dass Vorschriften der Verfassung widersprechen, die nur mit "subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksportaufgaben" verstanden werden können.
So dürfte der Versuch, Pensionsreform und Abfangjäger mit Hilfe des "Sammelgesetz"-Arguments aufzuheben, erfolglos bleiben.