Geschworenengerichte: "Breite Diskussion"

Justizminister Böhmdorfer will eine breite Diskussion über Geschworenengerichte. Die Anwälte verteidigen das bestehende System.

WIEN. Über die Zukunft der Geschworenengerichte müsse eine "breite öffentliche Diskussion" geführt werden, meint Justizminister Dieter Böhmdorfer. Damit reagiert der Ressortchef auf einen "Presse"-Bericht, wonach der Präsident des Straflandesgerichts Wien, Günter Woratsch, für die Abschaffung der Geschworenen eintritt.

Böhmdorfer ist zwar "vorsichtig für die Beibehaltung der Geschworenengerichte", kann sich aber auch eine Ablöse der Geschworenen durch "erweiterte Schöffensenate" vorstellen.

Im Geschworenensenat (acht Geschworene, drei Berufsrichter) befinden die Geschworenen - und damit rechtliche Laien - allein über die Schuld des Angeklagten. Im Schöffensenat (zwei Schöffen, zwei Berufsrichter) wird gemeinsam beraten. Geschworene werden bei schweren Verbrechen (z. B. Mord), Schöffen bei "mittelschweren" Delikten eingesetzt. Woratsch hatte gemeint, dass Geschworene überfordert seien.

Bei einem "erweiterten Schöffensenat" - etwa zwei Berufsrichter, fünf Schöffen - würde die historisch gewachsene Laienbeteiligung gewahrt bleiben, meint Böhmdorfer. "Das selbstständige Denken der Laien muss gewahrt bleiben." Die Berufsrichter dürften nicht zu dominant werden. "Die Bevölkerung muss in Harmonie mit dem Strafrecht leben."

"Ein effizienter Präsident will den frustrierenden bürokratischen Aufwand bekämpfen."

Justizminister Dieter Böhmdorfer

Böhmdorfer versteht indes die Kritik, wonach die Zusammenstellung eines Schwurgerichts zu viel Organisationsaufwand bedeute und meint an die Adresse von Woratsch: "Ein effizienter Präsident will den frustrierenden bürokratischen Aufwand bekämpfen."

Die Rechtsanwaltskammer reagiert auf den Woratsch-Vorstoß mit Ablehnung. Strafrechts-Sprecherin Elisabeth Rech zur "Presse": "In der Verhandlung sind nur Laien unvoreingenommen." Die Berufsrichter würden den "Akt" schon aus dem Vorverfahren kennen. Und hätten ein "einseitiges Bild", zumal die Verteidigung im Vorfeld unterrepräsentiert sei. Allerdings, so Rech, sollten die Anwälte bei Auswahl der Geschworenen mitentscheiden dürfen.

Aus Anklage-Sicht meint der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, die Geschworenen-Entscheidungen seien "manchmal von Zufall getragen." Die Rechtsfragen seien für Laien allein "zu kompliziert". Auch Pleischl tritt für "erweiterte Schöffensenate" ein.


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