Asylsenat: SPÖ will Verfassungsklage einbringen

Der Streit um die Zuteilung des Bundesasylsenats (Ubas) zum Innenressort eskaliert.

WIEN. Karl Korinek, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, gibt sich im Gespräch mit der "Presse" verschwiegen: "Ich will nicht befangen sein. Es kann sein, dass eines der Argumente ist, dass eine Verschiebung des Ubas ins Innenministerium den Anschein seiner Unabhängigkeit beeinträchtigt. Das wäre ein verfassungsrechtliches Problem. In einer Sache, die möglicherweise zum Verfassungsgerichtshof kommt, kann ich nichts sagen."

Im neuen Ministeriengesetz, das am 26. März im Nationalrat beschlossen werden soll, ist auch vorgesehen, den Unabhängigen Bundesasylsenat (Ubas), Berufungsbehörde in Asylrechtsverfahren, dem Innenministerium zuzuordnen. Bisher ressortiert er beim Kanzleramt. Der Senat wurde 1997 eingerichtet und behandelt im Schnitt 6500 Asylverfahren pro Jahr. Tendenz: steigend. 2001 wurden 4300 erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt, 1300 "behoben". In 740 Fällen wurde der Flüchtlingsstatus zuerkannt.

Die SPÖ will die Übersiedlung des Asylsenats notfalls beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Johann Schnizer, Jurist im SP-Parlamentsklub: "Wir hoffen noch, dass dieser Punkt im Verfassungsausschuss geändert wird. Es ist eine entscheidende Frage, denn der Ubas muss formell und auch dem Anschein nach unabhängig sein." Eine Verschiebung zum Innenressort ergäbe "eine mehr als schiefe Optik". Zwar sei die Unabhängigkeit in der juristischen Arbeit des Senats gesetzlich garantiert, doch könne sie indirekt eingeschränkt werden, "etwa durch die Dienstbewertung oder die Sachaustattung", meint Schnizer.

Gerhard Karner, Sprecher von Innenminister Ernst Strasser, versteht die Aufregung nicht: "Es gibt einen Initiativantrag der beiden Regierungsparteien. Ziel der Zuordnung des Ubas zum Innenressort ist es, dass die Kommunikation zwischen Erst- und Berufungsinstanz erleichtert wird und Synergien genutzt werden können. Hier geht es nicht um Kontrolle."

Harald Perl, Vorsitzender des Bundesasylsenats, sieht die Sache anders: "Es ist eine grundsätzliche, rechtspolitische Frage. Es geht nicht darum, welchem Ministerium der Ubas gerne zugeordnet wäre oder wo es die Regierung gerne hätte." Der Anschein der Unabhängigkeit sei gefährdet, "wenn sich die Rechtskontrolle und der Kontrollierte unter einem Dach befinden, und zwar unter der Führung des Kontrollierten". Eine derartige Konstruktion widerspreche Geist und Buchstaben einer Entschließung des EU-Rates über "Mindestgarantien für Asylverfahren" vom 20. Juni 1995, wonach Asylverfahren von völlig unabhängigen Stellen entschieden werden sollten.


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