Lösegeldzahlung ist verboten

Bei internationalen Kunstversicherern gilt die Bezahlung von Lösegeld als unüblich.

Wien (per). Die Zahlung von Lösegeld sei Beihilfe zu einer Straftat und damit in Österreich verboten, heißt es aus Kunstversicherungs-Kreisen. Von der Versicherung des Kunsthistorischen Museums selbst, dem Uniqa-Konzern, war am Freitag keine offizielle Stellungnahme zu bekommen. "Ich weiß nicht einmal, ob es den Brief wirklich gibt", sagte Sprecher Norbert Heller.

Abgesehen davon, dass Lösegeldzahlungen grundsätzlich verboten sind, gelten sie in der internationalen Kunstversicherungsszene als unüblich. "Wenn das Schule macht, versuchen das mehrere", meint ein Experte.

Die Versicherung selbst würde sich bei der Bezahlung des Lösegeldes auf den ersten Blick einiges ersparen, weil die Forderungssumme unter jener der Schadenersatzleistung liegt. Allerdings muss die Uniqa ja nur einen kleinen Teil des Schadens selbst decken, weil das restliche "Risiko" auf internationale Rückversicherer aufgeteilt wurde, die mitzahlen, daher aber auch bei sämtlichen Schritten mitreden wollen.

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