An wen die 50 Millionen Euro Versicherungssumme für die Saliera gehen würden, scheint nicht geregelt.
WIEN. Durch den aktuellen Anlass, den Millionen-Diebstahl im Kunsthistorischen Museum, kam ein seit langem ungeklärter Zustand ans Tageslicht. Dass die Saliera nämlich überhaupt bei der Uniqa versichert war, ist sozusagen Glück. Denn nach dem Gesetz sind die Direktoren nicht dazu verpflichtet, eine private Versicherung für ihre Sammlungen abzuschließen. Das bestätigt der "Presse" auch die zuständige Sektionsleiterin im Bildungsministerium, Brigitte Böck: "Immobilien und Objekte der Bundesmuseen sind immer noch im Eigentum des Bundes und für beide gilt der Grundsatz der Nichtversicherung. Weder Immobilien noch Objekte müssten versichert werden. Es gab eine Empfehlung des Rechnungshofes, die als Erlass an alle Häuser ging, keine kommerziellen Versicherungen abzuschließen, sondern in Sicherheitsmaßnahmen zu investieren. Aber es stand jedem Direktor frei, private Versicherungen abzuschließen."
Die meisten Museen, wie das Kunsthistorische, die Österreichische Galerie Belvedere, die Albertina, das Technische Museum und die Nationalbibliothek schlossen private Versicherungen ab. Andere, wie das Museums für angewandte Kunst (MAK), nicht. MAK-Direktor Peter Noever: "Ich habe die Sammlung nicht versichern lassen, weil Kunst nicht durch Geld zu ersetzen ist. Das sind ja keine Sportgeräte". Die Haftung trägt er als Geschäftsführer selber.
Vor der Ausgliederung war alles anders, da galt die Bundeshaftung. "Bei der Bundeshaftung wäre das Objekt einfach aus dem Vermögen des Staates gestrichen worden. Nur bei Leihgaben von außen musste der Staat zahlen".
"Ich habe die Versicherung damals abgeschlossen, weil mich nichts aus der Haftung als Direktor entbindet", begründet Seipel seine Entscheidung - "Selbsterhaltungstrieb sozusagen. Aber die Versicherung ist sowieso nur ein Tropfen des Trostes." Nur, wohin dieser Tropfen eigentlich fallen wird, wenn überhaupt, scheint alles andere als klar. Weder das Kunsthistorische, noch die Uniqa, noch Sektionsleiterin Böck, gaben am Montag Auskunft, wer die 50 Millionen Euro letztendlich erhalten wird. Wie das weitere Procedere sei, wisse man noch nicht.
Rechtlich gesehen ist die Versicherung dem Vertragspartner, in dem Fall dem KHM verpflichtet. Wie das Museum aber als Leihnehmer des Staates den Schaden der Republik nach Ende des Leihvertrages - der auf die Dauer der Geltung des Bundesmuseengesetztes abgeschlossen ist, wieder ersetzen soll, scheint nicht geregelt zu sein. Für Johanna Rachinger, Generaldirektorin der Nationalbibliothek, liegt der Fall klar: "Ich gehe davon aus, dass uns das Geld bleiben würde. Wir zahlen ja auch die Prämien."