ATV überlegt ORF-Klage in Brüssel: Quersubventionierung unter der Lupe

Ein EU-Verfahren könnte ATV gegen den ORF ins Rollen bringen - wegen Zweckentfremdung der Gebührengelder zur Konkurrenzierung des Privaten. Neben dem Programm stehen Online-Aktivitäten des ORF auf dem Prüfstand.

Erstmals geriet ein öffentlicher Sender ins Visier eines EU-Verfahrens. Der Vorwurf der Brüsseler Wettbewerbshüter: Das dänische TV2 habe mehr öffentliche Mittel erhalten als für im öffentlichen Interesse stehende Aufgaben aufgewendet wurden. Mit einem Wort: Kommerzielle Unternehmensbereiche wurden mit öffentlichen Geldern quersubventioniert. Könnte sein, daß ein solches Verfahren nun auch auf den ORF zukommt.

"ATV ist interessiert, eine ähnliche Beschwerde einzubringen", so Michael Krüger. Denn, so der ATV-Advokat: "Das Gebühren-Monopol des ORF führt zu Einnahmen, die teilweise für kommerzielle Zwecke verwendet werden." Angriffspunkte sind aus ATV-Sicht der Werbebereich, die ORF-Unterhaltung, der Film, aber auch der Online-Sektor.

Krüger: "Man wird einem öffentlich-rechtlichen Sender nicht verbieten können, online zu gehen. Aber man muß die Frage stellen, ob dort Dienste angeboten werden, die den öffentlich-rechtlichen Auftrag überschreiten." Beispiel Gratis-SMS: "Der ORF ist doch nicht dazu da, daß er den kommerziellen Betreibern Konkurrenz macht." Zwar hat der ORF das Angebot, über seine Web-Site SMS zu verschicken, inzwischen eingestellt, eine Beschwerde könnte aber auch rückwirkend eingebracht werden.

Wettbewerbsverzerrung?

Und zwar direkt bei der Wettbewerbskommission der EU in Brüssel. Krüger: "Die Vorschriften aus dem EU-Vertrag sind unmittelbar anwendbar." Eingeschritten wird bei Wettbewerbsverzerrungen. ATV sieht laut Krüger beim ORF eine "überdimensionierte Ausnützung der Werbemöglichkeiten" und beobachtet genau, "wie der ORF versucht, dem Markteintritt von ATV zu begegnen": "Das Gebühren-Monopol ist ja nicht dazu da, daß man Private nicht aufkommen läßt."

Einige Einstweilige Verfügungen wurden von ATV bereits gegen den Konkurrenten erstritten - wegen Split-Screen-Werbung und Unterbrecher-Werbung in "Willkommen Österreich". "Eine exzessive Ausnützung der ORF-Werbemöglichkeiten stellt auch eine Verletzung der EU-Wettbewerbsrichtlinien dar", ist sich Krüger sicher.

Die EU hat die Eröffnung des Beihilfeverfahrens gegen den dänischen Sender TV2 damit begründet, daß dieser um 87,8 Millionen Euro mehr an öffentlichen Geldern einnehme als er für öffentliche Aufgaben verwende. Unter anderem soll sich TV2 davon verlustbringende Internetdienste geleistet und Werbung zu billig angeboten haben. Auch beim ORF besteht - so einer zwei Jahre alten Berechnung der Bayerischen Landesmedienanstalt - eine Schieflage, auf der öffentliche Gelder mehr oder weniger elegant in private Unternehmensbereiche fließen: 109 Millionen Schilling aus Gebührengeldern flossen demnach in nicht-öffentliche Bereiche.

Beim ORF reagiert man dennoch "unbesorgt". "Die dänische Situation ist auf uns nicht anwendbar. Bei uns hat sich auch noch niemand über niedrige Werbepreise beschwert", so kaufmännischer Direktor Alexander Wrabetz. Die Online-Aktivitäten des ORF seien durch das ORF-Gesetz abgesichert.

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