Wer regiert die "Sonnenkönigin vom Küniglberg"?

Österreichs Privatsender fordern eine bessere Kontrolle der Einhaltung des ORF-Gesetzes. Mit Recht.

Das Problem ist virulent: Wer überwacht, ob der ORF das Gesetz einhält? Wer schreitet ein? Und: Gibt es ernst zu nehmende Konsequenzen? Die Antwort mussten sich die konkurrierenden Privatsender am Mittwoch selber geben: "Wir sehen es mitnichten als unsere Aufgabe, Klagen gegen Mitbewerber einzubringen. Aber leider ist uns der Geduldsfaden gerissen." Oliver Pokorny, Vorstandsvorsitzender im Verband Österreichischer Privatsender, begründete in einer Pressekonferenz, warum der VÖP wegen der Sendung Starmania eine "umfangreiche" Beschwerde gegen den ORF beim Bundeskommunikationssenat eingebracht hat.

Der Vorwurf: massives Product Placement, Schleichwerbung, Verletzung des Werbetrennungs- und Kennzeichnungsgebots, Verwendung von Mehrwertnummern für Telefon- und SMS-Votings, Cross-Promotion für Ö3 und Unterbrecherwerbung. Man habe "mehrere mutmaßliche Gesetzesverstöße pro Sendung" geortet, so Pokorny. Damit sei die Sendung der "Beweis, dass irgendjemand im Land die Aufsicht über die Einhaltung des ORF-Gesetzes haben muss". Nach Ansicht des VÖP sollte es die Medienbehörde KommAustria sein, die das Recht haben sollte, im Falle von vermuteten Gesetzesverstößen von sich aus aktiv zu werden. Gleichzeitig müssten gewisse Stellen des ORF-Gesetzes neu definiert werden - vor allem die Werbeverbote seien teils "schwammig" formuliert.

Pokorny kritisierte auch die Einstellung von ORF-Generaldirektorin Monika Lindner, die in einem "Presse"-Interview vom 11. Jänner gemeint hatte, im Grunde sei alles, was der ORF macht, automatisch öffentlich-rechtlich. Da habe "die Sonnenkönigin vom Küniglberg" unter dem Motto "der Staat bin ich" versucht, den öffentlich-rechtlichen Auftrag selbst zu definieren.

Pokorny vertritt die Ansicht, diese Definition müsse "die Politik in die Hand nehmen". Sie müsse auch klären, "wie sehr ein Öffentlich-Rechtlicher im privaten Revier wildern darf und soll". Mit seinen Forderungen dürfte der VÖP bei der Regierung offene Türen einrennen. Schließlich findet sich die Klags-Legitimation für die Medienbehörde bei Gesetzesverstößen des ORF in den Erläuterungen zum Medienpaket des Regierungsprogramms. Ob man das Grundproblem des ORF, der ständig an seine recht lose formulierten Grenzen geht, damit beheben kann, bleibt jedoch dahingestellt. Denn der Österreichische Rundfunk hat seitens der Medienbehörde noch nichts zu befürchten. Die Rechtsaufsicht liegt nämlich eine Instanz höher, beim Bundeskommunikationssenat. Das richterliche Gremium wird auch nicht von sich aus aktiv, sondern nur auf Klage von Mitbewerbern. Zwar ist es schon jetzt möglich, dem ORF Geldstrafen aufzuerlegen, aber, so meint Pokorny, in wenig schmerzhafter Höhe: "Solche Strafen werden den ORF nicht vom Schlitten werfen."

Auf der Suche nach einem Beispiel für ein funktionierendes Kontrollinstrument kann man in Deutschland fündig werden: Dort ist privater Rundfunk Landessache und die jeweiligen Landesmedienanstalten sind mit weit reichenden Aufsichtskompetenzen - etwa auch im Programmbereich - ausgestattet. Bei schweren Verstößen kann es letztlich sogar zum Entzug der Sendelizenz kommen. Gerade beim Rundfunk wäre eine starke Kontrolle der Kontrolle - vor allem im Hinblick auf die großzügige Auslegung des ORF-Gesetzes - sinnvoll.

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