Leitartikel: Feuer frei auf die "Chefsache" Tierschutz

Mit einem zu strengen Tierschutzgesetz, das nicht handhabbar ist und Bauern in den Ruin treibt, ist niemandem gedient.

Nachdem die ÖVP vor exakt 367 Tagen, wenige Tage vor der Nationalratswahl, ein bundesweit einheitliches Tierschutzgesetz angekündigt hatte, war allen Beobachtern klar, dass das ein schwieriges Unterfangen wird. Dass die Probleme aber so groß würden, hat kaum jemand erwartet. Am wenigsten wahrscheinlich Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der den Tierschutz zur "Chefsache" erklärt hat.

Nun bläst ihm von allen Seiten heftiger Wind entgegen. Die Kritik der Opposition war dabei vorherzusehen: Beide Parteien haben schon eigene Gesetzesvorschläge vorgelegt, die im Prinzip eine Ausdehnung der jeweils strengsten Haltungsvorschriften aus den Bundesländern auf das Bundesgebiet vorsehen. Dass aber auch der eigene Koalitionspartner so scharf gegen den gestern vorgelegten Entwurf schießen würde, ist schon etwas überraschender. Am Dienstag betonten die FP-Spitzen, dass man dem Entwurf des Bundeskanzleramts derzeit nicht zustimmen könne.

Die FPÖ ist vor allem verärgert über die Vorgangsweise des Kanzlers: Der Juniorpartner in der Regierung war zwar in alle 26 Verhandlungsrunden im Bundeskanzleramt eingebunden, nicht aber in die Schlussphase: Schüssel hat nämlich die Kommentare einer illustren Professoren-Runde eigenmächtig in den Gesetzesentwurf einarbeiten lassen. Nur in einigen wenigen Punkten fand die FPÖ zuletzt noch Gehör: So darf Schächten (Schlachten durch Ausbluten) nach islamischen oder jüdischem Ritus künftig nur unter vorheriger Betäubung geschehen. In zentralen Fragen steht die ÖVP aber einer geschlossenen Front entgegen: Die drei anderen Parteien fordern etwa unisono die Einrichtung eines unabhängigen Tierschutzanwalts und ein Verbot der Käfighaltung von Legehennen.

Hinter dem Streit stehen natürlich handfeste Interessen sowie damit verknüpfte Sachfragen - und diese sind viel schwieriger und komplexer, als vielen lieb ist. Denn die Nutzung von Tieren durch den Menschen ist praktisch immer mit Wirtschaftstätigkeit verknüpft. Illustrieren lässt sich das schön anhand der Eierproduktion: Wie das Beispiel Schweiz zeigt, ändert ein Verbot von Legebatterien nichts am tatsächlichen Tierleid. Denn am Verzehr von Eiern aus Käfighaltung hat sich nach dem Verbot überhaupt nichts geändert, die Batterie-Eier werden aber nun eben zu 100 Prozent importiert. Der Grund: Die Produktion von Eiern aus Boden-, Freiland- oder gar Biohaltung kostet bis zu fünfmal so viel wie die Produktion in Legebatterien.

Im Endeffekt hatte das eidgenössische Käfig-Verbot also nur zur Folge, dass viele Schweizer Eierproduzenten aufgeben mussten. Der VP-Agrarflügel ist ob dieser Aussichten extrem sensibilisiert und warnt, dass ein nationaler Alleingang mit strengen Haltungsvorschriften ein Bauernsterben ungeahnten Ausmaßes auslösen könnte.

Noch grundlegender bei der Diskussion sind freilich weltanschauliche und ideologische Fragen. Dabei reicht das Spektrum vom Tier als Untertan des Menschen bzw. als bloßem "Gebrauchsgegenstand", bis hin zu so extremen Forderungen, dass Menschenaffen Menschenrechte bekommen sollten.

In dieser extrem divergenten Meinungslandschaft ist der Gesetzesentwurf des Bundeskanzlers ein gangbarer Weg - wobei sicherlich noch über viele Detailfragen intensiv nachgedacht und verhandelt werden muss. Am Ende muss jedenfalls ein Tierschutzgesetz stehen, das zum einen Tierquälereien wie etwa das Kupieren von Hundeschwänzen ein für allemal verbietet, zum anderen aber für die Praxis tauglich und handhabbar ist. Denn weltfremde Vorschriften neigen dazu, nicht exekutiert zu werden. Man denke dabei nur an das Gebot, Hunde mit Beißkorb und Leine auszustatten - oder an die Vorschrift, Hundstrümmerl wegzuräumen. Wenn das Tierschutzgesetz diesen Weg geht und an der Praxis wenig ändert, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist.

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