Ums Prinzip

Das Thema ist heikel, keine Frage, weil es darum geht, inwieweit sportliche Regeln samt Strafen für Vergehen im Einklang mit der zivilen Gerichtsbarkeit stehen. Im heimischen Radsportverband ärgert man sich über einen Richter, der per Einstweiliger Verfügung die Teilnahme jenes Elk-Teams bei der Uniqa-Classic erzwang, das wegen mehrmaliger Regelverstöße in der Rundfahrt von diesem Rennen ausgeladen worden war, was die Teamchefs ebenso wie der Herr Rat als Berufsverbot interpretierten. Eben dieser Spruch scheidet Geister, die sich darin entweder bestätigt oder desavouiert fühlen - samt Regeln des Weltverbandes, nach denen gehandelt wurde. Hier sei der Vergleich gestattet, ob jemand, dem z. B. der Führerschein wegen eines Vergehens entzogen wurde, denselbigen mit Hinweis auf existenzielle Unabdingbarkeit per Verfügung wieder kriegt? Wer Strafen oder Sperren provoziert, muss mit den dafür vorgesehen Konsequenzen rechnen, es sei denn, die Folgen stehen in keiner Relation zum Vergehen. Man darf bei aller Nebensächlichkeit dieses Falles gespannt sein, wie sich alles entwickelt. Schließlich geht es ums Prinzipielle, ob das Regelwerk des Sports hält - oder von den Mühlen der Justiz langsam zermahlen wird. Irgendwann muss es ausjudiziert werden, sonst läuft vor allem der Profisport Gefahr, dass ihm immer wieder der Prozess gemacht wird von rebellierenden Sportlern und/oder spitzfindigen Juristen.

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