Ex-Finanzminister Grasser könnte mit seinem Prüfauftrag an Nationalbank und Finanzmarktaufsicht und den genannten Zielvorgaben "Grenzen überschritten" haben, erklärte der Verfassungsrechtler Funk auf Anfrage der APA. "So wie das hier aussieht, spricht manches dafür, dass hier eigentlich parteipolitische Funktionen hineingemischt wurden, also funktionsfremde Vorgaben".
Es sei klar, dass die Politik immer wieder versuche, nicht nur staatspolitische Zwecke zu erfüllen, sondern auch parteipolitische Zwecke. "Aber die Frage ist, wie weit das legitim ist". Funk: "Man müsste schauen, ob hier ein strafbares Verhalten vorliegt".
Der Prüfauftrag "kann sich nur auf das beziehen, was Funktion der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist. Und die Funktion der FMA ist es eben, den Bereich der FMA-Dienstleistungen, Banken, Versicherungen zu beaufsichtigen, so wie das früher die Aufgabe des Finanzministeriums war. Das ist nun ausgelagert", sagte Funk.
"Zu prüfen wäre, ob es einen Fall für politische Verantwortung gegeben hat. Die kann nunmehr nicht im Nachhinein geltend gemacht werden. Das sind alles Dinge, die auf Ebene des Untersuchungs-Ausschusses herauszufinden sind, auf der anderen Seite könnte es möglicherweise Anlass für weitere mögliche strafrechtliche Schritte geben". Welche? - Funk: "Man muss vorsichtig sein mit irgendwelchen Aussagen in Richtung Missbrauch von Amtsgewalt. Das ist ja keine Kleinigkeit", so der Verfassungsrechtler.
Das Büro Grasser soll im Auftrag des Ministers 2006 einen Fragebogen an die Nationalbank sowie an die Finanzmarktaufsicht verschickt haben. Darin sollen auch "Zielvorgaben" formuliert gewesen sein, um Verbindungen zwischen BAWAG, SPÖ und ÖGB schaffen zu können. Grasser wies die Anschuldigungen zurück.
(APA)