Frächterskandal. Deutschland geht scharf gegen illegale Beschäftigung vor. Österreich will noch auf gesamteuropäische Richtlinien warten.
Miserable Bezahlung, Fahrer, die die Ruhezeiten mißachten und völlig übermüdet unterwegs sind - der Frächterskandal hat viele Aspekte. Ein Kernpunkt ist aber zweifellos die illegale Beschäftigung von Ausländern: Dies erst ermöglicht erst einen Lohndruck auch auf inländische Fahrer (die in der Folge auch unzumutbare Arbeitszeiten akzeptieren).
Daß bei der jüngsten Razzia in Österreich kaum Illegale entdeckt wurden, ist kein Beweis dafür, daß Ausländer nicht in größerem Ausmaß eingesetzt werden - wenn auch auf halblegalem Weg. Ein Umgehungsversuch wurde bereits vor zwei Jahren vom Arbeitsministerium abgedreht: Lkw-Fahrer besorgten sich eine Gewerbekonzession und waren quasi als Subunternehmer unterwegs. Eine eindeutige Umgehung der Gesetze, beschied das Arbeitsministerium damals. Seitdem werden derartige Gewerbekonzessionen nur noch in einigen niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften ausgestellt - weil man dort nicht in der Lage ist, die Verordnung zu lesen, wie ein Insider höhnisch anmerkt.
Wesentlich erfolgreicher ist ein anderer Umgehungsversuch: Tochterfirmen im Ausland nützen die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen EU-Staaten aus. Luxemburg ist schon seit Jahren ein Paradebeispiel dafür: Mit Steuervorteilen und der Praxis, daß ausländische Fahrer problemlos eine Arbeitsgenehmigung bekommen, wurden Frächter ins Land gelockt. Die neue Regierung ist von dieser Situation zwar nicht mehr ganz so begeistert und bei neuen Arbeitsbewilligungen restriktiv geworden - gegen die bestehenden Unternehmen hat sie aber auch keine Handhabe, so lange sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält.
Auch Schweden oder die Niederlande haben vergleichbare Regelungen für Frächter. Ausländische Fahrer erhalten zwar keine Arbeitsgenehmigung für das jeweilige Land - wohl aber für den restlichen EU-Raum. Deutschland tritt nun schon seit einiger Zeit massiv gegen diese Form des Sozialdumpings auf. Im Oktober vergangenen Jahres trat ein neues Gesetz zur "Bekämpfung illegaler Beschäftigung im Güterkraftverkehr" (mit der unaussprechlichen Abkürzung GüKBillBG), das auf die Initiative des dortigen Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) zurückgeht. Laut BGL sollte damit der "aus den Fugen geratene Verkehrsmarkt" konsolidiert werden. Auf die Einführung der EU-Fahrerbescheinigung zu warten wäre nach Ansicht des BGL "nicht länger verantwortbar" gewesen.
Welches Problem löste das Gesetz? Adolf Zobel, stellvertretender Geschäftsführer des BGL: "Angenommen die deutschen Behörden stoppen auf einer Straße einen Lkw, der in Schweden angemeldet ist. Der Wagen wird von einem weißrussischen Fahrer gelenkt, der keine Arbeitsbewilligung hat. Nach alter Rechtslage war es legal, in Deutschland mit solchen Fahrern unterwegs zu sein." Durch das seit Oktober geltende Gesetz sei diese Praxis verboten worden. Legal durch Deutschland fahren darf nur noch, wer auch im Herkunftsland des Lkw über eine Arbeitsgenehmigung verfügt.
Das Gesetz sieht strenge Bußgelder (Höhe bis zu 250.000 Euro) vor. Bei besonders erschwerenden Umständen - etwa bei einem auffallenden Mißverhältnis von Entgelt- und Arbeitsbedingungen - sind in Deutschland sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. In Österreich dagegen ist die illegale Beschäftigung von Ausländern ein reines Verwaltungsdelikt, das mit einer Strafe in der Höhe zwischen 727 bis 17440 Euro (10.000 bis 240.000 Schilling geahndet wird.
In Deutschland wird außerdem auch die verladende Wirtschaft in die Pflicht genommen. Wer als Kunde eines Frächters von dessen illegaler Geschäftspraxis weiß und durch niedrige Preise profitiert, für den gelten die gleichen Strafbestimmungen wie für den Frächter selbst.
Anders als in Deutschland sieht man in Österreich keine Notwendigkeit, die Rechtslücke zu schließen. "Also wenn Sie mich fragen, die Germanen schießen da übers Ziel", meint Rudolf Bauer, Geschäftsführer der Fachgruppe Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer. Bauer: "Wir sind nicht so ungeduldig wie die Deutschen. Wir warten, bis der europäische Fahrer-Schein kommt." Dann brauche jeder Fahrer - egal, wo die Firma registriert ist - eben diesen europäischen Fahrerschein. Mit der Europäischen Union verhalte es sich wie mit den Sozialpartnern: An einem Kompromiß werde vielleicht lange gefeilt, werde aber einer erreicht, dann halte der.
Einheitliche Überwachung
Was die Mit-Haftung der Kunden für illegale Praktiken seines Frächters betrifft, so hält Bauer dies für "gar keine so schlechte Idee". "Aus der Sicht der Frächter", betont er. Der Rest der Wirtschaft und deren Interessensvertretung dürfte von einer solchen Haftung weniger begeistert sein.
In einem anderen Bereich kann sich auch die Vertretung der Frächter vorstellen, daß man sich einiges von Deutschland abschauen könne: Bei der Überwachung. In Deutschland gibt es nämlich das Bundesamt für Güterkraftverkehr, das die gesamte Überwachung übernommen hat. Während in Österreich Polizei, Gendarmerie, Arbeitsinspektorat, Sozialversicherungsanstalten sowie die im Finanzministerium angesiedelte "Mobile Überwachungsgruppe" (MÜG) für die Kontrolle von Lkw-Fahrern und Frächtern zuständig ist, sind in Deutschland sämtliche Aspekte in einer Hand zusammengefaßt.
Mit wesentlich effektiveren Ergebnissen, wie auch Bauer weiß: "Die Frächter müssen mit einiger Wahrscheinlichkeit annehmen, daß sie auch tatsächlich kontrolliert werden und stellen sich auch darauf ein. In Österreich ist das nicht so - dafür wird dann derselbe Lkw oft gleich mehrmals kontrolliert. Eine Doppelgleisigkeit, die man durch eine einheitliche Behörde ausschalten könne. Diese Lösung werde aber durch Eifersüchteleien zwischen den einzelnen Dienststellen verhindert.
Immerhin scheint aber auf politischer Ebene etwas in Bewegung zu kommen. Laut dem Büro von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein werden gegenwärtig zwischen Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium Gespräche geführt, wie die Kontrollarbeit künftig besser koordiniert werden könnte.