Die EU plant härtere Gangart gegen dubiose Börsen-Praktiken

Insidervergehen. In Österreich ging die Zahl der Verdachtsfälle im Vorjahr zurück. Dafür gab es erstmals eine Verurteilung.

WIEN. An den deutschen Börsen hat der illegale Insiderhandel im Vorjahr einen neuen Rekord erreicht. Insgesamt wurden 25 Verfahren eingeleitet. In Österreich hat die zuständige Bundeswertpapieraufsicht (BWA) im Vorjahr 16 Insider-Verdachtsfälle untersucht, um zwei weniger als im Jahr 2000.

Kein "zahnloser Tiger"

Immerhin wurden im Vorjahr erstmals zwei Insider - ein Brüderpaar, dem bei einem Geschäft mit Leykam-Aktien der Mißbrauch von Insider-Informationen vorgeworfen wird - verurteilt. Der Vorwurf, die BWA sei ein "zahnloser Tiger", ist damit laut Goldmann entkräftet. In Deutschland und in der Schweiz habe es bisher noch keine einzige Verurteilung wegen strafbaren Insiderhandels gegeben, in Frankreich eine nach zehn Jahren und auf dem wichtigen Börseplatz London werde im Schnitt alle zwei Jahre ein Insider verurteilt, so der BWA-Chef.

Europa hinkt bei der Bekämpfung dubioser Börsenpraktiken traditionell hinter den USA nach. Über den Umweg der EU, wo eine Direktive gegen Mißbrauch und eine Novellierung der Wertpapier-Dienstleistungsrichtlinie in Arbeit ist, werden die Strafen aber auch hierzulande bald verschärft. So werden Insidern künftig nicht nur Gerichtsstrafen drohen, sondern auch saftige Verwaltungsstrafen. Verwaltungsstrafverfahren sind nicht nur wesentlich rascher, man muß dort auch die Schädigungs- und Bereicherungsabsicht weniger penibel nachweisen. "Damit würden wir uns sehr stark der US-Gesetzeslage annähern," meint Goldmann.

Telephonprotokolle über Wertpapiertransaktionen sollen laut EU-Plänen künftig auch den Behörden zugänglich gemacht werden. In den USA werden 80 Prozent der Insiderfälle über Telephonprotokolle aufgedeckt.

Für Aufregung sorgte im Vorjahr eine neue Bestimmung, wonach Vorstände und leitende Angestellte von börsenotierten Firmen der BWA alle Transaktionen mit Aktien des eigenen Unternehmens, die eine Bagatellegrenze überschreiten, melden müssen. Goldmann plädiert dafür, daß derartige Transaktionen künftig auch veröffentlicht werden müssen.

Derzeit arbeitet die seit 1. Mai 1997 bestehende BWA quasi im rechtsfreien Raum. Ihre Konstruktion wurde vor Weihnachten vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Der Widerspruch, der die Verfassungshüter störte: die BWA ist eine eigene Rechtsperson, es gibt aber ein Weisungsrecht des Finanzministers. "Bis 31. März können wir weiterarbeiten, bis dahin muß die Rechtslage repariert werden," so Goldmann.

Der Spruch der Verfassungsrichter betrifft nicht nur die BWA, sondern auch die neue Finanzmarktaufsicht (FMA), die am 1. April ihre Tätigkeit aufnehmen soll. Diese "Allfinanzaufsicht" soll die Aufsicht über Banken, Versicherung, Pensionskassen und das Wertpapier- und Börsengeschehen übernehmen.

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